Businessplan - Geschäftsidee - Mini GmbH - Selbstständigkeit - Existenzgründung - Gründungszuschuss - Unternehmergesellschaft - Einstiegsgeld - Geschäftskonto - UG -

Vorlagen von der Agentur für Arbeit

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Gerade für junge Existenzgründer ist eine Hilfestellung in der Startphase besonders wichtig. Die Agentur für Arbeit zum Beispiel steht dem Gründer tatkräftig zur Seite. Beispielsweise können Existenzgründer beim zuständigen Amt einen Gründungszuschuss für die Selbstständigkeit ihrer Firma beantragen, aber nicht nur der Gründungszuschuss ist machbar, denn auch andere Förderungen sind mit einem Antrag für den Neugründer interessant.

Mit Hilfe von Vorlagen erleichtert sich die Arbeit für den Existenzgründer, somit lässt sich viel Zeit sparen. Die Muster dienen aber nicht nur zur Erleichterung des bürokratischen Weges, sondern bieten auch hilfreiche Tipps und Hinweise. Außerdem können in Ihrer Agentur für Arbeit kostengünstige oder sogar kostenfreie Gründungsseminare gebucht werden. Hier lernt der Selbständige die wichtigsten Dinge und Regeln die er für eine Selbstständigkeit braucht. Um einen Zuschuss von der Agentur für Arbeit zu bekommen müssen natürlich verschiedene Voraussetzungen vorhanden sein. Eine wichtige Voraussetzung ist der Businessplan.

In diesem Geschäftskonzept stehen wichtige Dinge wie die Geschäftsidee, Kalkulationsbeispiele, der Standort und der Firmenname niedergeschrieben. Eine fachkundige Stellungnahme zum Unternehmen sollte ebenfalls nicht fehlen. Besprechen Sie diese wichtigen Dinge mit ihrer Agentur für Arbeit und gehen sie die Existenz ruhig und mit guten Gewissen an, so kann nichts schief gehen.

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Sören Eisenschmidt @ Mai 27, 2009

Die Existenzgründung

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Eine Existenzgründung ist ein schwerer und kein leichter Schritt für den Gründer, es warten zahlreiche Behördengänge und viele Formulare auf den Selbstständigen. Doch ist der erste Schritt erstmal gemacht läuft der Rest mit Leichtigkeit. Jeder Gründer sollte sich am Anfang Gedanken über ein Geschäftskonto machen. Ein Vergleich lohnt sich, diesen können sie zum Beispiel im Internet durchführen. Regionale Versicherungen haben den Auftrag Unternehmen aus der Umgebung mit guten Angeboten zu fördern. Sollten sie aus der ALG1 oder ALG2 heraus ein Unternehmen planen ist dies auch kein Problem mehr.

ALG1 Empfänger können den sogenannten Gründerzuschuss beantragen, weitere Infos gibt ihnen ihre zuständige Agentur für Arbeit. Und auch die ALG2 Empfänger können bei der Arbeitsgemeinschaft eine Förderung namens Einstiegsgeld beantragen. Um eine Förderung vom Amt zu bekommen benötigt der Existenzgründer einen Businessplan. Dieses Konzept dient dem Gründer als Leitfaden und muss folgende Dinge beinhalten: Lebenslauf, Standort, Kalkulationsbeispiele, Geschäftsidee, der Firmenname und die Unternehmensform (Mini-GmbH, GbR, GmbH). Zahlreiche Beispiele bietet bereits das Internet, hier gibt es Businessplan Muster kostenlos aber auch kostenpflichtige Vorlagen sind mit dabei.

Die Behörden wie die Arbeitsagentur kann in der Sache Businessplan Muster sicher auch behilflich sein, fragen lohnt sich. Nun steht der Existenzgründung nichts mehr im Weg und das Unternehmen kann starten.

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Sören Eisenschmidt @ April 2, 2009

Geschäftskonto

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Jeder Existenzgründer sollte vor Beginn seiner Gründung über ein Geschäftskonto nachdenken, denn ein Geschäftskonto macht auf jeden Fall Sinn. Das Geschäftskonto unterscheidet sich vom privaten oder normalen Konto wie folgt. Die Aufgabe vom Geschäftskonto ist ganz einfach, es werden betriebliche Geldbewegungen gelistet. Das heißt, Einnahmen und Ausgaben sind übersichtlich auf dem Konto vermerkt und verschaffen einen besseren Überblick für die monatliche Buchhaltung. Außerdem fallen für das Geschäftskonto meist höhere Gebühren an, da für die Bank ein höherer Aufwand für die Einrichtung und für den Support entsteht. Der Support ist in diesem Fall der persönliche Ansprechpartner vor Ort, der ihnen in allen Fragen zur Verfügung steht.

Weitere positive Gründe für ein Geschäftskonto sind auf jeden Fall der Zahlungsverkehr, dieser läuft dann nicht über das private Konto, somit erleichtert es die Trennung des Geldverkehrs. Da Existenzgründer in der Gründungsphase genug um die Ohren haben (Businessplan, Standort, Unternehmensform usw.) sollte wenigstens der Durchblick beim Konto erhalten bleiben. Eine Vielzahl von Banken bietet ihnen ein passendes Geschäftskonto an, doch Vorsicht, einige Banken wollen ihnen nicht nur ein Konto anbieten. Die meisten Banken wollen sie auch Versicherungstechnisch absichern. Erwerben sie genügend kostenlose Angebote und vergleichen sie. Informieren sie sich im Internet und auch ihr Steuerberater hilft ihnen mit Sicherheit weiter.

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Sören Eisenschmidt @ März 16, 2009

Die Geschäftsidee - der erste Schritt mit der richtigen Idee

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Der Existenzgründer hat natürlich zum Anfang der Selbstständigkeit die geniale Geschäftsidee für sein Unternehmen entwickelt oder rausgefunden. Ist der Grundgedanke erstmal da kann die Recherche beginnen. Schauen sie im Branchenbuch nach bereits vorhandenen Firmen, fragen sie beim Patentamt nach bereits ähnlichen Ideen oder werfen sie einen Blick in die Gelben Seiten. Bei der Überlegung der Geschäftsidee stellen sie sich die Frage was der spätere Kunde für Vorteile von ihrem Unternehmen hat, denn darüber sollten sie sich schon ihre Gedanken machen.

Aber nicht nur der spätere Kunde sollte für die Ausarbeitung der Geschäftsidee schuld sein, die Idee sollte für den Businessplan erstellt werden. Der Geschäftsplan ist ein Konzept oder Leitfaden für den Selbstständigen, hier werden wichtige Kalkulationsbeispiele, den Firmenstandort, die Unternehmensform (z.B. Mini-GmbH) und andere wichtige Daten niedergeschrieben. Den Geschäftsplan benötigen Existenzgründer die auf einen Zuschuss (Einstiegsgeld, Existenzgründerzuschuss) nicht verzichten wollen oder müssen.

Außerdem ist der Businessplan auch ein Konzept für die Gewinnung von Kooperationspartnern. Fragen sie bei ihren Ämtern nach Informationen oder befragen sie ihren Steuerberater oder ihre Hausbank. Für den Businessplan stehen bereits im Internet eine Vielzahl von kostenlosen oder auch kostenpflichtigen Businessplan Mustern als Vorlage oder Beispiel bereit. Nutzen sie die Hilfestellung und verarbeiten sie ihre Geschäftsidee und Fakten im übersichtlichen Geschäftsplan.

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Sören Eisenschmidt @ Februar 23, 2009

Das Businessplan Muster - die Vorlage für das Unternehmen

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Gerade am Anfang hat der Gründer mit seiner angehenden Firma viel um die Ohren, jetzt kommt eine kleine Hilfestellung gerade richtig. Die Vorlagen für einen guten Businessplan nennt man auch Businessplan Muster, diese findet man zahlreich im Internet (kostenlos oder kostenpflichtig bis zu 150 Euro), bei der Agentur für Arbeit, bei der Handwerkskammer, bei verschiedenen Hausbanken und auch der Steuerberater kann Tipps zum Businessplan Muster geben.

Vergleichen sie die Businessplan Muster, nicht alle Vorlagen haben eine gute Qualität. Natürlich kann das Muster nicht so übernommen werden, der Existenzgründer muss sich mit der Angelegenheit auseinandersetzten und seine eigenen Daten und Fakten niederschreiben. Die Arbeit wird auf jeden Fall erleichtert und Beispiele können gekonnt für den eigenen Geschäftsplan genutzt werden. Mit Hilfe des Konzeptes erhalten sie einen guten Überblick und können Schritt für Schritt in die Selbstständigkeit starten, außerdem sollte vor der Ausarbeitung auch feststehen für was sie den Businessplan benötigen.

Sollten sie das Konzept für die Beantragung von Existenzgründerzuschüssen benötigen, sollten sie Kalkulationsbeispiele (Excel-Tabellen)und einen Kostenplan erstellen. Außerdem gehören in den Businessplan ein Lebenslauf, die Geschäftsidee, die Unternehmensform (GbR, Mini GmbH, GmbH), das Firmenlogo und natürlich der Unternehmensname. Nutzen sie Businessplan Muster und andere Hilfen, nur so starten sie erfolgreich in ihr Unternehmen.

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Sören Eisenschmidt @ Februar 9, 2009

Der Businessplan

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Zu Beginn jeder Selbstständigkeit muss vom Neugründer ein Businessplan oder auch Geschäftsplan erstellt werden. Dieser dient für die Anmeldung des Existenzgründerzuschuss (oder auch das Einstiegsgeld), den kann man bei der für sie zuständigen Behörde beantragen. In den Businessplan sollten wichtige Dinge wie die Unternehmensform (GbR, Mini-GmbH und GmbH), die Geschäftsidee, der Standort und die Branche nicht fehlen, aber auch das Personal und die Kalkulation ( Kalkulaionsbeispiele) ist für den Geschäftsplan sehr wichtig.

Der Neugründer sollte im Konzept das angehende Unternehmen umfassend beschreiben (minimal 10 bis maximal 25 A4-Seiten) damit keine weiteren Fragen bei den Ämtern aufkommen und die Behördengänge bei Zeiten enden. Jeder Neugründer weiß, das gerade in der Gründungsphase ein wenig der Kopf voll ist, deshalb gibt aus dem Internet oder von einigen Behörden Hilfestellungen, zum Beispiel bietet das Internet bereits eine Vielzahl von kostenlosen und kostenpflichtigen Businessplan Muster an. Einige Hausbanken und auch die Steuerberater geben bei der Existenzgründung hilfreiche Tipps und Ratschläge.

Der Businessplan ist aber nicht nur für die Zuschüsse wichtig, er dient auch als Leitfaden und überzeugt Kooperationspartner vom angehenden Geschäft. Fragen sie auch mal bei der Handwerkskammer nach, auch sie kann ihnen in Existenzgründung hilfreiche Beispiele und auch eine Vorlage für den Businessplan geben.

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Sören Eisenschmidt @ Januar 26, 2009

Vom Arbeitslosengeld II zur Existenzgründung – Änderungen 2009

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Seit dem 01. Januar 2009 gibt es einige Änderungen und ein paar davon betreffen die Personen, die sich Selbstständig machen wollen, jedoch bisher Arbeitslosengeld II beziehen. Unter anderem betreffen die Änderungen das Thema Darlehen und Zuschüsse, mit denen man sich den Weg in die Selbstständigkeit deutlich erleichtern kann – und sollte! Beim Existenzgründerzuschuss gibt es eine Grenze von 5.000 Euro, jedoch darf ein Darlehen diese Summe übersteigen, so die aktuellen Mitteilungen der Bundesagentur für Arbeit aus Nürnberg.

Im Bezug auf die Rückzahlung des Darlehens, also auch die Festlegung der Ratenbeträge, wird nun die wirtschaftliche Situation vom Existenzgründer ( Existenzgründung ) beachtet. Die Bewilligung der Zuschüsse kann zu einem Einmalbetrag führen, jedoch auch zu Raten, so dass der Existenzgründer jeden Monat einen kleinen Betrag als Zuschuss erhält. Je nach Branche sind verschiedene Sachmittel für die Ausübung der gewerblichen Tätigkeiten notwendig. Im Büro sind es die Computer, in der Werkstatt sind es Hebebühnen, Werkzeuge etc. Für diese Sachmittel können Darlehen und Zuschüsse gewährt werden. Auch für Software oder gar Fahrzeuge sind finanzielle Hilfen gedacht.

Laut Angaben der Bundesagentur für Arbeit, können sogar Zuschüsse für Investitionen geleistet werden, die dann ins Marketing oder den Vertrieb fließen. Man denkt in der Politik langsam auch an die Zeit des Internets. So dürfen Zuschüsse endlich auch für Websites, Werbemittel etc. eingesetzt werden. Da Zuschüsse nur zweckgebunden gewährleistet werden, konnte man manche Situationen auch nicht umgehen. Sprich: Wer eine Website wollte, dafür aber keinen Zuschuss bekam, scheiterte beim Versuch, die Website über einen Kfz-Zuschuss zu finanzieren. In Zukunft will man Existenzgründerzuschüsse und Darlehen bevorzugt für die kleineren aber hilfreichen Investitionen bewilligen (Vergessen Sie nicht: So manchen Zuschuss bekommt man leichter, wenn man einen professionellen Businessplan vorlegen kann - schauen Sie dabei auch nach Businessplan Vorlagen). Im Sozialgesetzbuch (SGB) II § 16c befinden sich die Änderungen.

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Sören Eisenschmidt @ Januar 8, 2009

Business-Angels | Teil 2

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Bei der Arbeit mit Business-Angels gibt es diverse Hürden. Es sollte unbedingt geklärt werden, welche Rechte und Pflichten alle Beteiligten haben, ob der Investor ebenfalls entscheiden darf und was in Krisensituationen passiert. Am Besten regelt dies ein Gesellschafts- und Kooperationsvertrag. Dieser sollte die Pflicht des Gründers enthalten, seinen Finanzpartner regelmäßig über substantielle Entscheidungen zu informieren. Ferner sollte der Vertrag festschreiben, welche Ziele der Finanzier unterstützen wird. Außerdem ist es unabdingbar, die aktuelle Entwicklung in regelmäßigen Treffen zu diskutieren und dabei immer ein Protokoll zu führen. So kann später ein Nachweis bzgl. jeweils entsprechender Verpflichtungen geführt werden. Darüber hinaus sollte schon vorab über mögliche Krisen gesprochen werden. So kann der Gründer schnell erkennen, wie der Partner wahrscheinlich in einer brenzligen Situation reagieren wird.

Das größte Problem für Existenzgründer ist meist die Kapitalfrage. Da viele Investoren Beträge ab 50.000 Euro in Raten zahlen, wird die Abhängigkeit vom Geldgeber erhöht. Gelöst werden kann dies durch die Festlegung im Beteiligungsvertrag, an welche Meilensteine die Zahlung gekoppelt ist (z. B. Umsatzzahlen oder der Markteintritt). Im gleichen Vertrag sollte außerdem festgehalten werden, wie das Ende der Partnerschaft gestaltet werden könnte, z. B. durch den Verkauf an Dritte oder einen Börsengang. Ebenso ist es förderlich, eine Mindestlaufzeit festzulegen, damit sichergestellt ist, dass der Finanzier nicht vorher aussteigt, wenn die Geschäftsidee nicht wie gewünscht Fahrt aufnimmt.

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Andre Wittig @ November 2, 2008

Mini GmbH startet am 01.11.2008

Recht Kommentare (1)

Die Mini GmbH startet nun nach 18 Monaten Vorlaufzeit offiziell durch. Da alle relevanten Infos bereits seit vielen Monaten auf unseren Seiten zu finden sind, möchte ich hier nur noch auf die Punkte eingehen, welche aktuell in der Gründungsbetreuung verstärkt als Fragen auftreten:

1. Die Mini GmbH darf max. 3 Gesellschafter haben, wenn das Musterprotokoll zur Anwendung kommt

2. Die Mini GmbH hat nur einen Geschäftsführer, wenn das Musterprotokoll zur Anwendung kommt

3. Es gibt ein standardisiertes Musterprotokoll für die Gründung

4. Dieses Musterprotokoll ist gleichzeitig auch Gesellschafterliste

5. Pro Geschäftsanteil ist der Nennbetrag mindestens 1 Euro, d. h. bei Mehrpersonengründungen handelt es sich um keine 1 Euro GmbH sondern um eine 2 oder 3 Euro GmbH

6. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder UG (haftungsbeschränkt) muss als Firmierungszusatz geführt werden

7. Sacheinlagen sind ausgeschlossen

8. Vom Jahresüberschuss (abzgl. Verlustvortrag des Vorjahres) sind 25% Rücklage zu bilden

9. Die Anmeldung zum Handelsregister kann ab 01.11.2008 beginnen

Weitere Informationen auch auf den folgenden Seiten:

Mini GmbH

Unternehmergesellschaft

1 Euro GmbH

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Rene Wendler @ Oktober 29, 2008

Business-Angels | Teil 1

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Die Zusammenarbeit zwischen Gründer und einem Business-Angel sollte eindeutig und frühzeitig geregelt werden, damit der Geschäftsalltag zwischen Beiden gut funktioniert. Jedoch hält der Wunsch des Business-Angel, als Geldgeber auch mitreden und Entscheidungsbefugnisse teilen zu wollen, viele Existenzgründer davon ab, einen solchen Finanzierungsweg einzuschlagen. Damit der Finanzier mit Coaching-Funktion nicht allein das Ruder übernimmt, können Existenzgründer vorbeugen - z. B. mit einer klaren Aufgabenverteilung oder mit verbindlichen  Finanzierungsmodalitäten. Im Folgenden sollen einige Tipps gegeben werden, wie sich Gründer absichern, damit die Zusammenarbeit gelingt.

Ein großen Problem stellt die Angst der Existenzgründer vor dem Ideenklau dar, denn vor allem Firmenchefs aus der Hightech-Branche sehen es oft mit Misstrauen, Betriebsfremden ihre Geschäftsidee und das dazugehörige Konzept zu offenbaren. Daher sollte im ersten Gespräch die Geschäftsidee nur sehr grob umrissen werden. Kommt der Kandidat als Business-Angel in Frage, sollte eine Vertraulichkeitserklärung unterschrieben werden.

Ein weiterer, kritischer Punkt ist oft der Firmenwert. Weil meist Eigenkapital durch einen Business-Angel zur Verfügung gestellt wird, erhält dieser einen entsprechenden Firmenanteil. Doch ist es gerade bei jüngeren Betrieben oft kompliziert, den realen Wert festzulegen. Somit bleibt ohne einen ausgewiesenen, unabhängigen Experten Streit nicht aus. Empfehlenswert ist es daher, mit Hilfe des Businessplan zu schätzen, was die Firma in einigen Jahren Wert sein könnte und diesen Wert dann auf den gegenwärtigen Zeitpunkt herunter zu brechen (sog. Ertragswertmethode). Bei dieser Aufgabe helfen branchenerfahrene Consultants.

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Andre Wittig @ Oktober 25, 2008

Größere Chancen, höheres Risiko

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Ökonomen können schon seit längerem empirisch belegen, das risikofreudigere Personen öfter den Schritt in die Selbstständigkeit wagen, als das bei vorsichtigen Menschen der Fall ist. Doch eine vom Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) veröffentlichte Studie belegt nun auch, dass risikofreudige Existenzgründer schneller pleite gehen. Gründer mit einer nur mittleren Risikobereitschaft halten ihr neu gegründetes Unternehmen dagegen besonders lange am Markt.

Die Forscher des IZA untersuchten, wie die Risikoeinstellung von Gründern auf die Überlebensdauer des jeweiligen Unternehmens wirkt. Den Forschern standen im Untersuchungszeitraum umfangreiche, repräsentative Datensätze von Menschen zur Verfügung, die unternehmerisch tätig waren und ermittelten für 3 Gruppen die Wahrscheinlichkeit des Abschieds von der Selbstständigkeit.

Die Berechnungen ergaben für die Gruppe der besonders risikoscheuen Unternehmer eine Wahrscheinlichkeit von 12,5%, im jeweils darauf folgenden Jahr die Selbstständigkeit zu verlassen. Sehr risikobereite Unternehmer erreichten den selben Wert. Jedoch liegt die Wahrscheinlichkeit des Scheiterns in der Selbstständigkeit bei Unternehmern, die ihre Risikobereitschaft als durchschnittlich einschätzten, bei nur etwa 7,5% und ist damit um 40% geringer.

Die Wissenschaftler erklären dies damit, dass bei einer riskanten Geschäftsidee der erwartete Ertrag der Selbstständigkeit zwar steigt, die Gefahr des Misserfolgs aber ebenso. Risikoscheue Selbstständige verfügen demgegenüber zwar ohnehin über ein geringeres Ertragspotential, sind aber ebenso einer geringeren Gefahr des Scheiterns ausgesetzt. Übrigens: Das einzig Interessante sind hier die aktuellen Zahlen. Vom Grundsatz her ist das alles längst bekannt und dazu braucht es eigentlich keine neuen (und teuren) Studien. Der eigentliche Nachrichtenwert lautet also eher: “IZA findet heraus, dass längst Bekanntes weiterhin seine Gültigkeit behält!” ;-)

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Andre Wittig @ Oktober 20, 2008

500.000.000.000 Euro

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Dieser politische Eingriff in die freie Wirtschaft wird noch schwere Folgen für unser Land haben. Leider hat der Großteil der politischen Entscheider nicht das geringste volkswirtschaftliche Verständnis und versteckt seine Lobbyarbeit für die deutschen Großbanken hinter fragwürdigen Argumenten für diese “Rettungsaktion”. Da wird mit den Ängsten des Volkes und seinen Steuergeldern eine Subventionspolitik betrieben, welche Deutschland in der Form noch nicht erlebt hat. Der Markt hat seine Gesetze und Preise und wenn man diese politisch manipuliert, muss es Auswirkungen auf Konjunktur und Wachstum haben. Wer 100% Rendite möchte, muss auch im Verlustfall das dazugehörige Risiko tragen, ohne diesen “Lernprozess” wird das zukünftige Risikoverhalten sich weiter kritisch erhöhen und 500 Mrd. werden nicht mehr ausreichen um dies zu kompensieren.

Was bedeutet das für die Zukunft des Gründermarktes? Dieser hat beste Aussichten, wenn eine fett gewordene Wirtschaft etwas Speck abbaut. Dadurch werden u. a. Fachkräfte frei (nicht nur in Großbanken), welche den wirtschaftlich tragfähigen Klein- und Mittelständlern nun wieder zur Verfügung stehen oder sich selbstständig machen. Hier gilt das Gesetz: Je höher die Anzahl der Entlassungen, desto höher die Anzahl der Gründungen. Weiterhin wird sich ein erhöhter Bedarf an kostenfreien bis kostengünstigen Unterstützungsleistungen für Gründer als vorteilhaft heraustellen, da sowohl der Gründer/Steuerzahler als auch der Staat noch mit den Nachwirkungen des 500 Mrd. Paketes zu kämpfen hat. Es wird also weniger direkte und indirekte Subventionen im Gründungsbereich geben. Für die Randgruppe der Online-StartUps gilt, dass die BA und VC Szene zukünftig weniger Geld in kfr. Exitstrategien pumpen (kann) und gezielter auf Substanz im Businessplan setzen wird - ebenfalls positiv.

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Rene Wendler @ Oktober 18, 2008

Bessere Unternehmensförderung

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Damit mittelständische Unternehmen schneller und zielgenauer an die richtigen Fördermittel kommen, hat die Bundesregierung ein neues Innovationsprogramm auf den Weg gebracht. Mittelständische Unternehmen konnten bisher aus etwa 120 Förderprogrammen wählen, wenn sie für Forschung und Entwicklung finanzielle Hilfe beantragen wollten. Experten bemängelten, dies seien zu viele, um das jeweils Richtige zu finden. Wirtschaftsminister Michael Glos versprach Äbhilfe. “Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand” - kurz „ZIM“ - heißt nun die Lösung. „ZIM“ startete am 1. Juli 2008 und hat laut des Ministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) zum Ziel, Grundlage für eine marktorientierte Technologieförderung im Mittelstand zu werden.

Praktisch gesehen soll die Neustrukturierung vor allem mehr Transparenz und Übersichtlichkeit bringen. Die bisherigen  BMWi-Programme wurden zusammengefasst und bieten Unternehmen nunmehr ein greifbares Förderangebot mit einheitlich abgestimmten Konditionen. Die Bundesregierung wollte, dass sich Personen bei Existenzgründung und Selbständige im Allgemeinen, im häufig kritisierten Förderdschungel schnell und einfach zurechtfinden und damit die Innovationskraft der kleinen und mittleren Unternehmen auf lange Sicht unterstützen.

Damit die Qualität der Forschungsergebnisse weiter gesteigert wird, soll „ZIM“ künftig auch die Zusammenarbeit der Forschungseinrichtungen mit den kleinen und mittelständischen Unternehmen stärken. Außerdem soll ab 1. Januar 2009 eine Einzelprojektförderung für kleine und mittelständische Unternehmen dazukommen. Das Programm „Inno-Watt“, welches heute bereits Unternehmen in Ostdeutschland gewährt wird, war Vorbild dafür. Ebenfalls soll es die bisher nur in den neuen Bundesländern gewährte Unterstützung des Managements von Netzwerken innovativer Firmen in Zukunft bundesweit geben. Wirtschaftsminister Glos versicherte, dass die Überführung von den bisherigen Förderprogrammen zu „ZIM“ reibungslos verlaufe. Es wird also weiterhin reibungslos zu bürokratisch und sporadisch Unterstützung gewährt ;-)

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Andre Wittig @ Oktober 18, 2008

Gesetzliche Krankenkasse wird teurer

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Auf die überwiegende Anzahl der Beitragszahler in eine gesetzliche Krankenkasse kommen zum Start des Gesundheitsfonds in drei Monaten teilweise deutlich höhere Beiträge zu. Die gestern begonnenen Verhandlungen des zuständigen Schätzerkreises beim Bundesversicherungsamt in Bonn werden letztlich die Höhe des Einheitsbeitrages vorgeben. Wir erwarten einen einheitlichen Beitragssatz von knapp 16% für alle Kassen.

Vor der Entscheidung über den ersten Einheitssatz in der Geschichte der Krankenversicherung, die mittlerweile eigentlich mehr einer Krankensteuer ist, erwarteten Kassenexperten und Forscher, dass rund 90 Prozent der Kassenmitglieder mehr zahlen müssen, als dies heute der Fall ist. Auch auf die Beiträge von Selbständigen und Existenzgründern wird dies Auswirkungen in Form von Steigerungen haben. Die Entscheidung liegt im Endeffekt bei der Bundesregierung auf Basis der Schätzung. Das „Gezerre“ um die Höhe des Beitragssatzes ist dabei ein Vorgeschmack auf das, was Deutschland demnächst regelmäßig bevorsteht, den auch zukünftig legt der Bund den Satz auf Basis der Schätzung fest.

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Andre Wittig @ Oktober 3, 2008

Mit der Lust gründen und Geld verdienen

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Eine Kombination mit Erfolgsgarantie heißt offensichtlich Frauen und Erotik. „Sex sells!“ - der Spruch klingt abgedroschen, gilt aber mehr denn je. Immer mehr Frauen entdecken deswegen auch die steigende Nachfrage nach Erotikartikeln als lukrative Nische zur eigenen Existenzgründung. Grundsätzlich wird die Erotikbranche immer weiblicher, beobachten auch renommierte Trendforscher. Wie beim Businessplan von „Tomto“ sind es sehr oft kleine Firmen mit meist nur einer, höchstens zwei Gründerinnen, die den Sprung in die Selbständigkeit wagen. Insbesondere weil der Vertriebsweg sehr oft das Internet ist, bleiben negative Erfahrungen in dieser Tabubranche vergleichsweise oft aus.

Warum es geradezu typisch ist, dass Frauen Marktchancen hier eher erkennen und Nischen besetzen, liegt sehr wahrscheinlich am besseren Gespür für die Bedürfnisse anderer. Statistisch belegt ist: Frauen gehen an die Umsetzung einer eigenen Geschäftsidee vom Grundsatz her oft anders heran, wobei nicht gleich vom Firmenimperium geträumt wird, sondern sich mit einem langsameren, dafür aber umso nachhaltigeren Umsatzwachstum zufrieden gegeben wird. Dies lässt für sie auch kleinere Geschäftsfelder attraktiv erscheinen. Eine Erfahrung, die Unternehmensberater oft machen: Anerkennung für gute Produkte und Leistungen spielen bei Frauen eine überdurchschnittlich große Rolle. Der Anspruch, den Kunden etwas zu geben, was es in der Art so noch nicht gab, ist für viele der größte Motivationsfaktor - und das ist oft eben nur noch in Nischen möglich.

Wie aber kommt Frau nun ausgerechnet auf das Thema Erotik? Bezogen auf die o. g. Geschäftsidee von Tonia Merz lief es – einfach aber wahr – etwa so ab, dass der Businessplan beim Banker schlichtweg so gut ankam, dass er ihrer Firma Tomto Berlin auf Anhieb einen Gründungskredit über 50.000 Euro gewährte. Zum Konzept der Schneiderei hochwertiger und vor allem hocherotischer Korsetts bleibt also zu sagen „Sex sells!“ - und das mittlerweile schon im 4. Geschäftsjahr.

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Andre Wittig @ September 18, 2008