Benutzeranmeldung

ALG2 für Selbstständige?

Auch "bedürftige" Selbstständige können Arbeitslosengeld 2 beantragen. Aktuell sind es immerhin schon ca. 100.000 Personen, welche, aufgrund ihres geringen Verdienstes aus der beruflichen Selbstständigkeit, diese finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen.

Interessant dabei, die selbstständige Tätigkeit kann auch während des Leistungsbezugs ohne Einschränkungen fortgeführt werden, mögliche Einkünfte werden dabei auf das ALG2 angerechnet. Die Ansprüche hängen dabei in erster Linie von den sonstigen Einnahmen der Bedarfsgemeinschaft ab. Seit 01.07.2008 gelten folgende Regelsätze:  

  • 351 Euro für Alleinsstehende
  • 316 Euro für (Ehe-)Paare pro Person
  • 281 Euro für Kinder ab 14 Jahren
  • 211 Euro für Kinder unter 14 Jahren

Hinzu können die vollen Unterkunftskosten kommen. Somit kann eine vierköpfige Familie, mit 2 Kindern über 14 Jahre und einer Warmmiete von ca. 700 Euro, in der Summe ca. 1.900 Euro "Stütze" pro Monat bekommen. Und von diesem Betrag werden vereinfacht gesagt, alle Einkünfte der Bedarfsgemeinschaft abgezogen. Das werden in diesem Fall insbesondere das Kindergeld sowie der Betriebsgewinn aus der selbstständigen Tätigkeit sein. Und da ein Betriebsgewinn bei selbstständigen schwer vorherzusagen ist, wird dieser für den ALG2 Leistungszeitraum geschätzt. Auf Basis des nachträgliche festgestellten Ergebnisses kann es dann zu einer Nachzahlung oder auch zu einer Rückzahlung kommen.

Vom Betriebsergebnis (betriebliche Einnahmen abzgl. Ausgaben) können natürlich noch die Einkommenssteuer und einige Beiträge zur Sozialversicherung abgezogen werden. Weiterhin gibt es einen Freibetrag, welcher maximal 310 Euro beträgt (unterstellt mtl. 1.500 Euro Betriebsgewinn und ein Kind). Durch den Freibetrag und die genannten absetzbaren Beträge (Einkommenssteuer, Sozialversicherung) lässt sich das anrechenbare Betriebsergebnis schnell um 1.000 Euro reduzieren.

Das heißt vereinfacht dargestellt, dass erstens das Betriebsergebnis über die "Einnahmen- und Ausgabengestaltung" während der ALG2 Bezugsphase relativ einfach im Bereich von 1.000 Euro zu halten sein sollte und davon dann auch noch ca. 2/3 abgezogen werden können und ein weiteres Drittel auf die ALG2 Ansprüche angerechnet wird. In der Summe für fast jeden kleineren Unternehmer eine interessante Rechnung, die nicht nur "Bedürftige" zum Amt zieht.

Damit dem Sozialbetrug am Steuerzahler nicht Tür und Tor geöffnet ist, versucht der Staat über eine Definition "angemessener" Betriebsausgaben, seine ALG2 Leistungen im Begriff zu behalten. Dies heißt beispielsweise, dass ein Porsche als Betriebsausgabe eher seltener anerkannt wird, als ein VW Polo. Aber auch hier gibt es natürlich nur Kontrolle, wenn diese personell auch umsetzbar ist, was in einigen deutschen ALG2 Hochburgen aktuell nicht zu leisten ist.