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Vom Arbeitslosengeld II zur Existenzgründung – Änderungen 2009

ALG2 Gründung Kommentare

Seit dem 01. Januar 2009 gibt es einige Änderungen und ein paar davon betreffen die Personen, die sich Selbstständig machen wollen, jedoch bisher Arbeitslosengeld II beziehen. Unter anderem betreffen die Änderungen das Thema Darlehen und Zuschüsse, mit denen man sich den Weg in die Selbstständigkeit deutlich erleichtern kann – und sollte! Beim Existenzgründerzuschuss gibt es eine Grenze von 5.000 Euro, jedoch darf ein Darlehen diese Summe übersteigen, so die aktuellen Mitteilungen der Bundesagentur für Arbeit aus Nürnberg.

Im Bezug auf die Rückzahlung des Darlehens, also auch die Festlegung der Ratenbeträge, wird nun die wirtschaftliche Situation vom Existenzgründer ( Existenzgründung ) beachtet. Die Bewilligung der Zuschüsse kann zu einem Einmalbetrag führen, jedoch auch zu Raten, so dass der Existenzgründer jeden Monat einen kleinen Betrag als Zuschuss erhält. Je nach Branche sind verschiedene Sachmittel für die Ausübung der gewerblichen Tätigkeiten notwendig. Im Büro sind es die Computer, in der Werkstatt sind es Hebebühnen, Werkzeuge etc. Für diese Sachmittel können Darlehen und Zuschüsse gewährt werden. Auch für Software oder gar Fahrzeuge sind finanzielle Hilfen gedacht.

Laut Angaben der Bundesagentur für Arbeit, können sogar Zuschüsse für Investitionen geleistet werden, die dann ins Marketing oder den Vertrieb fließen. Man denkt in der Politik langsam auch an die Zeit des Internets. So dürfen Zuschüsse endlich auch für Websites, Werbemittel etc. eingesetzt werden. Da Zuschüsse nur zweckgebunden gewährleistet werden, konnte man manche Situationen auch nicht umgehen. Sprich: Wer eine Website wollte, dafür aber keinen Zuschuss bekam, scheiterte beim Versuch, die Website über einen Kfz-Zuschuss zu finanzieren. In Zukunft will man Existenzgründerzuschüsse und Darlehen bevorzugt für die kleineren aber hilfreichen Investitionen bewilligen (Vergessen Sie nicht: So manchen Zuschuss bekommt man leichter, wenn man einen professionellen Businessplan vorlegen kann - schauen Sie dabei auch nach Businessplan Vorlagen). Im Sozialgesetzbuch (SGB) II § 16c befinden sich die Änderungen.

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Sören Eisenschmidt @ Januar 8, 2009

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