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Belegsammlung

Um die Aufzeichnungspflichten zu erfüllen, ist nicht zwingend eine Buchführung  per EDV notwendig. Eine einfache Belegsammlung kann diese auch erfüllen. Als erstes werden die Einnahme- und Ausgabebelege voneinander getrennt. Wenn die Einnahmen aus Umsätzen bestehen, die verschiedenen Umsatzsteuersätzen unterliegen, so ist es sinnvoll, diese für die Buchführung ebenfalls zu trennen, um die abzuführende Umsatzsteuer korrekt zu erfassen.

Als nächstes sollte eine Übersicht für die Buchführung erstellt werden, wie sich die Einnahmen und die Ausgaben gliedern. Die Form der Gliederung ist durch die Anlage EÜR der Finanzverwaltung bereits vorgegeben. Innerhalb der Gliederungspunkte werden die Belege chronologisch abgeheftet. Zu einem korrekten Nachweis der Einnahmen und Ausgaben in der Buchführung gehören auch die Kontoauszüge.

Zu jedem Unterpunkt sind nun die einzelnen Beträge in Form einer Tabelle zu erfassen, um die Betriebseinnahmen bzw. die Ausgaben für die Buchführung zu erhalten. Die wichtigsten Daten sind das Rechnungs- und Zahldatum, der Name des Kunden bzw. Lieferanten, der Brutto- und Nettobetrag, sowie die enthaltene Umsatzsteuer, sofern die der Businessplan nicht als Kleinunternehmer umgesetzt wird.