Viele Jungunternehmer können in der Regel über die Agentur für Arbeit gefördert werden. Die ALG2 Empfänger können ein sogenanntes Einstiegsgeld beantragen, um die Existenzgründung anfänglich zu stützen. Dabei muss beachtet werden, dass dieses Einstiegsgeld einer Kann-Leistung der ARGE unterliegt und somit keinen Rechtsanspruch ausübt. Mit den Antragsformularen ist auch ein Businessplan bei der Arbeitsagentur bzw. bei der ARGE einzureichen.
Dieser spezielle Arbeitsagentur Businessplan enthält eine Kurzbeschreibung über das Gründungsvorhaben, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau und einen Lebenslauf. Diese Unterlagen bedürfen der Prüfung einer fachkundigen Stelle, welche den Geschäftsplan in seiner Tragfähigkeit bestätigen kann. Die für Ende diesen Jahres geplante Mini GmbH kann dabei auch bei der Arbeitsagenturförderung als Rechtsform verwendet werden. Im Businessplan für die Arbeitsagentur ist dies im Punkt "Unternehmensform" anzugeben.