Immer mehr Existenzgründer lassen sich ihre Existenzgründung mit dem Einstiegsgeld der Agentur für Arbeit fördern. Das Einstiegsgeld wurde bereits vor ca. 2 Jahren eingeführt, ist aber dennoch bei vielen ALG2 Beziehern unbekannt bzw. werden viele erst darauf aufmerksam, wenn Sie sich mit Themen wie Selbstständigkeit oder Businessplan beschäftigen". Der Anstieg der Gründungen mit Einstiegsgeld ist also erstens auf eine Zunahme der ALG2 Bezieher und zweitens auf eine zunehmende Bekanntheit dieses Förderprogramms zurückzuführen.
Nun gibt es ja nicht Wenige die behaupten, bei einer Existenzgründung von ALG2 Beziehern handelt es sich meist um "Notgründungen". Wir können diese Annahme nicht bestätigen und ich möchte das auch kurz erklären. Es gibt bei einer Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit drei relevante Gründerszenarien:
1. Die Existenzgründung wird direkt nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses durchgeführt, in letzter Zeit wird die Arbeitslosigkeit, als Grundlage für die Existenzgründung, sogar verstärkt durch Eigenkündigung herbeigeführt, siehe auch Gründungszuschuss + Sperrfrist
2. Die Existenzgründung wird mit Gründungszuschuss innerhalb von 9 Monaten nach Arbeitslosmeldung durchgeführt, weil nur dann die Förderbedingung für den Gründungszuschuss erfüllt ist, dass mindestens 90 Tage ALG1 Restanspruch vorhanden sein müssen
3. Die Existenzgründung wird mit Einstiegsgeld nach dem ersten Jahr nach Arbeitslosmeldung durchgeführt, weil ab diesem Zeitpunkt ALG2 zur Verfügung steht, was wiederum Grundlage für das Einstiegsgeld ist
Und "Notgründungen" befinden sich, wenn überhaupt, in der 2. Gruppe, bei den Personen, die genau wissen, dass ihr ALG1 ausläuft und das sie danach, aufgrund fehlender Bedürftigkeit, kein ALG2 bekommen würden, somit auch kein Einstiegsgeld und somit bleibt die einzige Variante, noch schnell mit Gründungszuschuss eine Existenzgründung zu realisieren.
Der ALG2 Bezieher hat es also garnicht nötig, zwingend eine Existenzgründung durchzuführen, denn das Einstiegsgeld stellt ihn nicht viel besser als der ALG2 Bezug plus Mietzuschüsse. I. d. R. bekommt er beim Einstiegsgeld mtl. ca. 172,50 Euro mehr als vorher. Hat dafür aber diverse Formalitäten und Mehrkosten (Anmeldegebühren, steuerliche Betreuung usw.) am Hals. Wenn also ein Existenzgründer aus dem ALG2 heraus gründet, dann hat dies andere Gründe, beispielsweise:
- er will endlich zurück in den Arbeitsmarkt
- er will seine Schwarzarbeit legalisieren
- er hat einfach eine gute Geschäftsidee und will diese realisieren
Und das sind gar keine schlechten Argumente für den Erfolg dieser Gründer. Somit ist auch der Businessplan, welcher für die Beantragung von Einstiegsgeld erstellt werden muss, oftmals inhaltlich hochwertiger, als der vieler ALG1 Gründungszuschuss Gründer. Der Businessplan selbst unterscheidet sich dabei nicht groß vom Businessplan für den Gründungszuschuss, im Grunde ist darauf zu achten, dass die Arbeitsagentur nur die Existenzgründung mit Einstiegsgeld fördern will, welche auch tragfähig ist. Der Businessplan sollte also so rentabel sein, dass der Gründer nicht paar Monate nach Existenzgründung wieder beim Jobcenter vor der Tür steht. Der Businessplan muss also auch von einer fachkundigen Stelle (Kammern, Berater u. ä.) geprüft werden und wird dann mit dem Antrag auf Einstiegsgeld und mit diversen weitere Anlagen (Anmeldung der selbstständigen Tätigkeit, fachliche und kaufmännische Nachweise u. ä.) beim Jobcenter eingereicht.
Weitere Infos auch auf Businessplan Einstiegsgeld.