Für die Bewilligung eines Gründungszuschuss benötigt der Existenzgründer eine positive Beurteilung einer fachkundigen Stelle, welche den Businessplan detailliert prüft. Unter anderem wird die Tragfähigkeit der Geschäftsidee bestätigt und dem Geschäftsplan zugestimmt. Zu diesen Stellen zählen Verbände, Kammern, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Unternehmensberater. Der Berater benötigt dazu u. a. den Lebenslauf des Gründers, Befähigungsnachweis, einen Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau.
Der Gründungszuschuss fördert Unternehmensgründungen durch Arbeitslose. Die Grundlage für die Förderung stellt die Stellungnahme zum Businessplan der fachkundigen Stelle dar. Zusätzlich legt der Gründer seine persönliche und fachliche Eignung dar, um die benötigte Förderung erhalten zu können. Der Zuschuss sichert den Lebensunterhalt in den ersten Gründungsphase.