Businessplan - Geschäftsidee - Mini GmbH - Selbstständigkeit - Existenzgründung - Gründungszuschuss - Unternehmergesellschaft - Einstiegsgeld - Geschäftskonto - UG -

Vorlagen von der Agentur für Arbeit

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Gerade für junge Existenzgründer ist eine Hilfestellung in der Startphase besonders wichtig. Die Agentur für Arbeit zum Beispiel steht dem Gründer tatkräftig zur Seite. Beispielsweise können Existenzgründer beim zuständigen Amt einen Gründungszuschuss für die Selbstständigkeit ihrer Firma beantragen, aber nicht nur der Gründungszuschuss ist machbar, denn auch andere Förderungen sind mit einem Antrag für den Neugründer interessant.

Mit Hilfe von Vorlagen erleichtert sich die Arbeit für den Existenzgründer, somit lässt sich viel Zeit sparen. Die Muster dienen aber nicht nur zur Erleichterung des bürokratischen Weges, sondern bieten auch hilfreiche Tipps und Hinweise. Außerdem können in Ihrer Agentur für Arbeit kostengünstige oder sogar kostenfreie Gründungsseminare gebucht werden. Hier lernt der Selbständige die wichtigsten Dinge und Regeln die er für eine Selbstständigkeit braucht. Um einen Zuschuss von der Agentur für Arbeit zu bekommen müssen natürlich verschiedene Voraussetzungen vorhanden sein. Eine wichtige Voraussetzung ist der Businessplan.

In diesem Geschäftskonzept stehen wichtige Dinge wie die Geschäftsidee, Kalkulationsbeispiele, der Standort und der Firmenname niedergeschrieben. Eine fachkundige Stellungnahme zum Unternehmen sollte ebenfalls nicht fehlen. Besprechen Sie diese wichtigen Dinge mit ihrer Agentur für Arbeit und gehen sie die Existenz ruhig und mit guten Gewissen an, so kann nichts schief gehen.

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Sören Eisenschmidt @ Mai 27, 2009

Der Businessplan

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Zu Beginn jeder Selbstständigkeit muss vom Neugründer ein Businessplan oder auch Geschäftsplan erstellt werden. Dieser dient für die Anmeldung des Existenzgründerzuschuss (oder auch das Einstiegsgeld), den kann man bei der für sie zuständigen Behörde beantragen. In den Businessplan sollten wichtige Dinge wie die Unternehmensform (GbR, Mini-GmbH und GmbH), die Geschäftsidee, der Standort und die Branche nicht fehlen, aber auch das Personal und die Kalkulation ( Kalkulaionsbeispiele) ist für den Geschäftsplan sehr wichtig.

Der Neugründer sollte im Konzept das angehende Unternehmen umfassend beschreiben (minimal 10 bis maximal 25 A4-Seiten) damit keine weiteren Fragen bei den Ämtern aufkommen und die Behördengänge bei Zeiten enden. Jeder Neugründer weiß, das gerade in der Gründungsphase ein wenig der Kopf voll ist, deshalb gibt aus dem Internet oder von einigen Behörden Hilfestellungen, zum Beispiel bietet das Internet bereits eine Vielzahl von kostenlosen und kostenpflichtigen Businessplan Muster an. Einige Hausbanken und auch die Steuerberater geben bei der Existenzgründung hilfreiche Tipps und Ratschläge.

Der Businessplan ist aber nicht nur für die Zuschüsse wichtig, er dient auch als Leitfaden und überzeugt Kooperationspartner vom angehenden Geschäft. Fragen sie auch mal bei der Handwerkskammer nach, auch sie kann ihnen in Existenzgründung hilfreiche Beispiele und auch eine Vorlage für den Businessplan geben.

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Sören Eisenschmidt @ Januar 26, 2009

500.000.000.000 Euro

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Dieser politische Eingriff in die freie Wirtschaft wird noch schwere Folgen für unser Land haben. Leider hat der Großteil der politischen Entscheider nicht das geringste volkswirtschaftliche Verständnis und versteckt seine Lobbyarbeit für die deutschen Großbanken hinter fragwürdigen Argumenten für diese “Rettungsaktion”. Da wird mit den Ängsten des Volkes und seinen Steuergeldern eine Subventionspolitik betrieben, welche Deutschland in der Form noch nicht erlebt hat. Der Markt hat seine Gesetze und Preise und wenn man diese politisch manipuliert, muss es Auswirkungen auf Konjunktur und Wachstum haben. Wer 100% Rendite möchte, muss auch im Verlustfall das dazugehörige Risiko tragen, ohne diesen “Lernprozess” wird das zukünftige Risikoverhalten sich weiter kritisch erhöhen und 500 Mrd. werden nicht mehr ausreichen um dies zu kompensieren.

Was bedeutet das für die Zukunft des Gründermarktes? Dieser hat beste Aussichten, wenn eine fett gewordene Wirtschaft etwas Speck abbaut. Dadurch werden u. a. Fachkräfte frei (nicht nur in Großbanken), welche den wirtschaftlich tragfähigen Klein- und Mittelständlern nun wieder zur Verfügung stehen oder sich selbstständig machen. Hier gilt das Gesetz: Je höher die Anzahl der Entlassungen, desto höher die Anzahl der Gründungen. Weiterhin wird sich ein erhöhter Bedarf an kostenfreien bis kostengünstigen Unterstützungsleistungen für Gründer als vorteilhaft heraustellen, da sowohl der Gründer/Steuerzahler als auch der Staat noch mit den Nachwirkungen des 500 Mrd. Paketes zu kämpfen hat. Es wird also weniger direkte und indirekte Subventionen im Gründungsbereich geben. Für die Randgruppe der Online-StartUps gilt, dass die BA und VC Szene zukünftig weniger Geld in kfr. Exitstrategien pumpen (kann) und gezielter auf Substanz im Businessplan setzen wird - ebenfalls positiv.

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Rene Wendler @ Oktober 18, 2008

Mit der Lust gründen und Geld verdienen

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Eine Kombination mit Erfolgsgarantie heißt offensichtlich Frauen und Erotik. „Sex sells!“ - der Spruch klingt abgedroschen, gilt aber mehr denn je. Immer mehr Frauen entdecken deswegen auch die steigende Nachfrage nach Erotikartikeln als lukrative Nische zur eigenen Existenzgründung. Grundsätzlich wird die Erotikbranche immer weiblicher, beobachten auch renommierte Trendforscher. Wie beim Businessplan von „Tomto“ sind es sehr oft kleine Firmen mit meist nur einer, höchstens zwei Gründerinnen, die den Sprung in die Selbständigkeit wagen. Insbesondere weil der Vertriebsweg sehr oft das Internet ist, bleiben negative Erfahrungen in dieser Tabubranche vergleichsweise oft aus.

Warum es geradezu typisch ist, dass Frauen Marktchancen hier eher erkennen und Nischen besetzen, liegt sehr wahrscheinlich am besseren Gespür für die Bedürfnisse anderer. Statistisch belegt ist: Frauen gehen an die Umsetzung einer eigenen Geschäftsidee vom Grundsatz her oft anders heran, wobei nicht gleich vom Firmenimperium geträumt wird, sondern sich mit einem langsameren, dafür aber umso nachhaltigeren Umsatzwachstum zufrieden gegeben wird. Dies lässt für sie auch kleinere Geschäftsfelder attraktiv erscheinen. Eine Erfahrung, die Unternehmensberater oft machen: Anerkennung für gute Produkte und Leistungen spielen bei Frauen eine überdurchschnittlich große Rolle. Der Anspruch, den Kunden etwas zu geben, was es in der Art so noch nicht gab, ist für viele der größte Motivationsfaktor - und das ist oft eben nur noch in Nischen möglich.

Wie aber kommt Frau nun ausgerechnet auf das Thema Erotik? Bezogen auf die o. g. Geschäftsidee von Tonia Merz lief es – einfach aber wahr – etwa so ab, dass der Businessplan beim Banker schlichtweg so gut ankam, dass er ihrer Firma Tomto Berlin auf Anhieb einen Gründungskredit über 50.000 Euro gewährte. Zum Konzept der Schneiderei hochwertiger und vor allem hocherotischer Korsetts bleibt also zu sagen „Sex sells!“ - und das mittlerweile schon im 4. Geschäftsjahr.

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Andre Wittig @ September 18, 2008

Gründung als Freiberufler | Tipp Nr. 5

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Arbeiten verschiedene Freiberufler zusammen, können diese ganz unbürokratisch eine Praxis- beziehungsweise Bürogemeinschaft bilden. Sie bietet die größtmögliche Freiheit für die Beteiligten, Mindestkapital ist dabei nicht erforderlich. Was den wichtigen Punkt der Haftung anbelangt, übernimmt diese jeder nur für seine Angelegenheiten. Das wichtigste Ziel einer solchen Zusammenarbeit zum gegenseitigen Vorteil ist meist, Aufwendungen für Miete, Telefon und ähnliche Infrastrukturkosten einzusparen.

Auch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder auch GdbR) wird nicht in das Handelsregister eingetragen. Da hier jeder Mitgesellschafter einschließlich seines Privatvermögens haftet, genießt diese Rechtsform ein deutlich besseres Ansehen bei Geschäftspartnern und Banken, als das bei der Bürogemeinschaft der Fall ist. Eine Eintragung beim Amtsgericht ist hingegen für die sog. Partnerschaftsgesellschaft (PartG) notwendig. Die Teilhaber treten hier mit ihrem Gesellschafts- und Privatvermögen im Ernstfall ein. Für Fehler in Sachen der konkreten Berufsausübung haftet jeder selbst.

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Andre Wittig @ August 31, 2008

Gründung als Freiberufler | Tipp Nr. 3

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Für Freiberufler gibt es, wie für Gewerbetreibende auch, zahlreiche Förderprogramme - nachzulesen beispielsweise hier. Es können u. a. das Start-Geld, Zuschüsse zu Kosten für Beratungen, Informations- und Schulungsveranstaltungen oder zinsgünstige Darlehen von der KfW beantragt werden. Grundsätzlich muss zwischen Darlehen und Zuschüssen unterschieden werden, wobei letztere überwiegend bei der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen sind. An der Stelle der Hinweis, dass Freiberuflern als auch Gewerbetreibenden der sog. Gründungszuschuss (aus ALG1) sowie das Einstiegsgeld (aus ALG2) gleichermaßen zustehen, ohne dass hierbei jeweils ein Rechtsanspruch abgeleitet werden kann. Antragsformulare erhalten Interessenten i. d. R. bei den Stellen, die letztendlich über die Bewilligung entscheiden. Beim Gründungszuschuss ist dies z. B. die zuständige Arbeitsagentur.

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Andre Wittig @ August 29, 2008

Businessplan Existenzgründer

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Der Businessplan ist ein klarer, präziser Leitfaden, welcher für einen Existenzgründer unerlässlich ist. Anhand des Businessplans werden alle finanzielle Verpflichtungen und Belastungen aufgezeigt, um zukünftige Geldgeber vom Unternehmenskonzept zu überzeugen. Der Finanzplan gewährleistet anhand von selbstrechnenden Excel Tabellen und Grafiken auch für Außenstehende einen detaillierten Überblick. Der Finanzierungsplan gliedert sich dabei i. d. R. in Kapitalbedarfsplan, Finanzierungsplan, Rentabilitätsvorschau, Liquiditätsplan, Preiskalkulation, Privatbedarfskalkulation und in verschiedene Abschreibungstabellen. Das Gründungsvorhaben wird im Businessplan für Existenzgründer konkret und verständlich dargestellt und kann auf dieser Basis auch von einer fachkundigen Stelle geprüft werden. Dabei stellt sich erst nach der Markt- und Rentabilitätsanalyse heraus, ob der Businessplan für den Existenzgründer eine lukrative Geschäftsidee abbildet.

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Rene Wendler @ August 25, 2008

Businessplan kostenlos

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Der Businessplan ist Grundlage für die Geschäftsplanung einer Existenzgründung. In der Finanzierungsplanung wird ausgewiesen, zu welchen Teilen Eigenkapital und Fremdkapital verwendet werden. Somit ist der Geschäftsplan auch Ausgangspunkt des Controllings und einer systematischen Vorgehensweise, da der Verfasser gezwungen ist, alle Wissenslücken zu schließen.

Ein Jungunternehmer hat die Möglichkeit einen Businessplan kostenlos zu erhalten. Businessplan Vorlagen dienen dem Gründer dabei als Orientierungsgrundlage bei der Erstellung des Konzepts. Die Vorlagen sind ähnlich gegliedert und sollten auf das eigene Konzept angepasst werden und somit wächst auch der Zeitaufwand. Es erweist sich als Vorteil den Geschäftsplan in eigener Arbeit zu produzieren, um alle Schritte später nachvollziehen zu können.

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Rene Wendler @ August 22, 2008

Ein Konto muss reichen

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Gratis-Kreditkarte, kostenlose Kontoführung, attraktive Tagesgeldzinsen: Fast alle Banken buhlen mit „den besten“ Konditionen um Neukunden und dies auch unter Firmenchefs. Personen, die einen eigenen Businessplan in die Tat umsetzen, müssen jedoch besonders aufpassen, geht es um die Anzahl der geführten Konten. Wie Steria Mummert Consulting bei einer aktuellen Erhebung heraus fand, wirkt sich eine große Zahl von Bankverbindungen oft negativ auf die Kreditwürdigkeit aus. Unter anderem müssen Antragsteller so z. B. mit höheren Kreditkosten rechnen.

Besonders interessant: Schon eine häufig wechselnde Primär-Bankverbindung oder das Beantragen eines Darlehens auf einem Internet-Marktplatz hat negativen Einfluss auf den Bonitätswert, den insbesondere die Wirtschaftsauskunfteien bezüglich einem Bankkunden ermitteln. Schuld daran sind u. a. die strengen Bankvorschriften durch Basel 2. Für Firmenchefs ist es daher empfehlenswert, auf Kontinuität bei dem Privat- als auch Geschäftskonto zu achten. Ein durch ein vermeintlich attraktives Werbeangebot vorgenommener Anbieterwechsel kann sonst schnell auch mal teuer werden und im ungünstigsten Fall dem Businessplan die Existenz kosten.

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Andre Wittig @ August 21, 2008

GmbH-Reform

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Da uns immer häufiger wiederkehrend Anfragen zu den anstehenden Änderungen des GmbH Gesetz erreichen, an der Stelle noch einmal der Hinweis, dass die von Gründern lang ersehnte Reform nun ab November 2008 greift.

Zur Erinnerung: Kern der Reform ist, dass neu gegründete GmbHs trotz gegebener Haftungsbeschränkung kein Mindestkapital mehr benötigen. Im Gegenzug unterliegt diese sog. UG (Unternehmergesellschaft) strengeren Veröffentlichungsregeln. Hinzu kommt, dass ein Viertel des Gewinns als Rückstellung bilanziert werden muss, um das bisher bei Gründung nötige Eigenkapital so im Laufe der Zeit aufzubauen.

Nachdem im 4. Quartal 2008 das sog. MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts) nun wie geschrieben in Kraft tritt, nimmt auch die “Europa-GmbH” - eine EU-weite Alternative zur GmbH - langsam Gestalt an. Ein Stammkapital von voraussichtlich 10.000 Euro soll diese Europäische Privatgesellschaft (EPG) haben. Die formalen Unterschiede der bestehenden nationalen Rechtsformen, wie etwa der Limited (Großbritannien), SARL (Frankreich) oder eben auch der deutschen GmbH werden hiermit an- bzw. ausgeglichen. In der Folge könnten international tätige Unternehmen so u. a. bei den Verwaltungskosten sparen.

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Andre Wittig @ August 16, 2008

Meinungsfreiheit von Blogs gestärkt

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Bitte mal noch keine Jubelrufe, wer im Rahmen seiner Geschäftsidee auch auf das Marketinginstrument eines Blogs setzt, denn das gleich genannte Urteil hat wie eine Medaille 2 Seiten – aber eine Tendenz scheint erkennbar. In einem Entscheid des Amtsgerichts Frankfurt/Main wurde der Schutz von Presse- und Meinungsäußerungsfreiheit für Foren und Weblogs betont, was natürlich und insbesondere auch bei Blogs mit “kritischen Inhalten und Diskussionen” gelten müsse. In diesem Zusammenhang hat die vorsitzende Richterin einer generellen Prüfungspflicht der Administratoren eine Abfuhr erteilt. Eventuelle daraus entstehende sog. “Vorab-Zensur-Pflichten” sollen damit verhindert werden.

Das Gericht stellte klar, dass der im Impressum eines Blogs benannte “technische Betreuer und Administrator” ohne konkrete Kenntnis von einem rechtsverletzenden Beitrag oder Kommentar im Blog nicht als Störer auf Unterlassung haftet, solange er nach Kenntniserlangung die Rechtsverletzung unverzüglich beseitigt.

Allerdings: Es wurde in vorliegendem Fall berücksichtigt, dass das hier zur Debatte stehende Forum nicht gewerblich betrieben wird. Somit sagt dieses Urteil leider nichts zu kommerziellen Foren oder Blogs aus, sondern stellt wie bereits erwähnt allenfalls eine Tendenz dar, was zu beachten ist, wenn der eigene Businessplan mit solch einem Marketinginstrument unterstützt werden soll. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig (AG FFM - 31 C 2575/07-17 vom 16.07.2008). Das komplette Urteil ist auf der Homepage des Rechtsbeistands des Beklagten zu finden.

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Andre Wittig @ August 3, 2008

Businessplan Wettbewerb

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Die Teilnahme an einem Businessplan Wettbewerb muss seitens des Unternehmers genau abgewägt werden, da die Geschäftsidee vor einem zahlreichen Publikum vorgestellt wird. Die Veranstalter derartiger Wettbewerbe verfolgen meist unterschiedliche Ziele. Deshalb sollte die Teilnahme genau überlegt werden, um eventuellen negativen Folgen aus dem Weg zu gehen.

Der Businessplan umfasst dabei eine schriftliche Zusammenfassung der Unternehmensplanung mit allen Erläuterungen. Dazu werden Grundlagen über Investitions- und Unternehmensentscheidungen in allen Einzelheiten erörtert. Der Unternehmenskurs kann auf diese Weise auch später immer wieder beeinflusst und korrigiert werden. Um den Unternehmensgeist zu fördern, kann der Jungunternehmer an einem Businessplan Wettbewerb teilnehmen und seine Geschäftsidee vorstellen.

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Rene Wendler @ August 2, 2008

Businessplan Software

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Über eine Businessplan Software lassen sich neue Produkte oder Geschäftsideen beschreiben, Risiken und Chancen aufzeigen, die benötigten Ressourcen transparent aufgeschlüsseln usw.. Ausgehend von der Geschäftsidee werden Merkmale in Bezug auf Kunden und Wettbewerb vorgestellt. Der Businessplan ist im Grunde für jede unternehmerische Tätigkeit eine Hilfe. Vor allem für Neugründungen, Nachfolgeregelungen, Firmenübernahmen, Strukturänderungen, Fusionen, Börsengänge oder Expansionen nimmt der Businessplan eine zentrale Rolle ein.

Die Businessplan Erstellung kann dabei durch eine spezielle Businessplan Software unterstützt werden. Hier wird großer Wert auf Struktur und Aufbau gelegt. Mittlerweile gibt es zahlreiche unterstützende Programme, um einen Businessplan professionell und günstig zu erstellen. Jedoch schwanken Qualität und Preise unter den Angeboten erheblich. Als Gründer solltet ihr in jedem Fall auch darauf achten, wofür ihr die Businessplan-Software einsetzen wollt. Geht es um einen einfachen Zuschuss der Arbeitsagentur, würde ich für eine Businessplan-Software kein Geld ausgeben. Wenn ihr euch hingegen VC oder BA Gelder angeln wollt, dann sollten ihr ein vernünftiges und i. d. R. auch kostenpflichtiges Businessplan Tool nutzen.

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Rene Wendler @ Juli 29, 2008

Web-2.0-affine Zielgruppe im Visier

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Mit einem neuen Businessplan will sich der Hoster Strato an die überwiegend junge, Web-2.0-affine Zielgruppe heranschleichen. Das soll etwa so ablaufen, dass sich Mitglieder von sozialen Netzwerken (z. B. StudiVZ und MySpace) eine echte de-Domain reservieren können, die dann zum eigenen Community-Profil routet. Der Strato-Slogan zu diesem kostenlosen Dienst lautet “Schluss mit den Profil-Links, die sich kein Mensch merken kann.”

Wie der Anbieter mit dieser Geschäftsidee konkret Geld verdienen will, lässt sich erahnen. Immerhin kostet die Registrierung von Domains das Unternehmen bares Geld. Doch nach 12 kostenfreien Monaten enden die Verträge automatisch. “Die Kunden werden die Domain nicht zwingend verlieren, sondern in ein Webspace-Paket von uns überführen können”, erklärte der Sprecher von Strato Lars Gurow auf Nachfrage.

Übrigens: Der Neukunde erfährt erst in den Nutzungsbedingungen, dass er keinerlei Rechte an der Domain inne hat. Es handelt sich hierbei also eher um einen Pacht- bzw. Leihvertrag mit ungewissem Ausgang. Als Gegenleistung für die Reservierung verlangt Strato zudem, dass der Kunde fünf E-Mail-Adressen preisgibt, die im Nachgang Einladungen zu “Web Dich!” erhalten. Zu der ziemlich plumpen Vorgehensweise passt, dass www.webdich.de und www.web-dich.de so rein gar nichts gemeinsam haben.

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Andre Wittig @ Juli 25, 2008

Unternehmenskonzept

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Dem Unternehmenskonzept kommt auf dem Weg zur selbstständigen Tätigkeit eine wichtige Rolle zu. Zum einen definiert das Unternehmenskonzept, auch Businessplan genannt, Planungs- und Entscheidungsprozesse. Dabei wird die Geschäftsidee strukturiert auf Realisierbarkeit und Tragfähigkeit geprüft, um eventuelle Risiken abzuschätzen. Zu den Risiken können dann auch Alternativen aufgezeigt werden. Das Unternehmenskonzept entwickelt sich dadurch zum ersten “Controllinginstrument” der Existenzgründung, wobei die Finanzplanung dabei von zentraler Bedeutung ist.

Der Businessplan bzw. das Unternehmenskonzept enthält wichtige Angaben über eventuelle Risiken. Im Vorfeld der Gründung sollten bereits Gespräche mit Fachexperten, Banken oder Existenzgründungsinitiativen geführt werden. Gründer, die vorausschauend handeln, erkennen Chancen und Risiken frühzeitig und können somit die Stärken des Unternehmens optimieren sowie Schwächen reduzieren. Anschließend werden kontinuierliche Marktbeobachtungen durchgeführt und im Unternehmenskonzept festgehalten, um neue Marktchancen zu erkennen.

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Rene Wendler @ Juli 21, 2008