Bei der Arbeit mit Business-Angels gibt es diverse Hürden. Es sollte unbedingt geklärt werden, welche Rechte und Pflichten alle Beteiligten haben, ob der Investor ebenfalls entscheiden darf und was in Krisensituationen passiert. Am Besten regelt dies ein Gesellschafts- und Kooperationsvertrag. Dieser sollte die Pflicht des Gründers enthalten, seinen Finanzpartner regelmäßig über substantielle Entscheidungen zu informieren. Ferner sollte der Vertrag festschreiben, welche Ziele der Finanzier unterstützen wird. Außerdem ist es unabdingbar, die aktuelle Entwicklung in regelmäßigen Treffen zu diskutieren und dabei immer ein Protokoll zu führen. So kann später ein Nachweis bzgl. jeweils entsprechender Verpflichtungen geführt werden. Darüber hinaus sollte schon vorab über mögliche Krisen gesprochen werden. So kann der Gründer schnell erkennen, wie der Partner wahrscheinlich in einer brenzligen Situation reagieren wird.
Das größte Problem für Existenzgründer ist meist die Kapitalfrage. Da viele Investoren Beträge ab 50.000 Euro in Raten zahlen, wird die Abhängigkeit vom Geldgeber erhöht. Gelöst werden kann dies durch die Festlegung im Beteiligungsvertrag, an welche Meilensteine die Zahlung gekoppelt ist (z. B. Umsatzzahlen oder der Markteintritt). Im gleichen Vertrag sollte außerdem festgehalten werden, wie das Ende der Partnerschaft gestaltet werden könnte, z. B. durch den Verkauf an Dritte oder einen Börsengang. Ebenso ist es förderlich, eine Mindestlaufzeit festzulegen, damit sichergestellt ist, dass der Finanzier nicht vorher aussteigt, wenn die Geschäftsidee nicht wie gewünscht Fahrt aufnimmt.
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Andre Wittig @ November 2, 2008