Businessplan - Geschäftsidee - Mini GmbH - Selbstständigkeit - Existenzgründung - Gründungszuschuss - Unternehmergesellschaft - Einstiegsgeld - Geschäftskonto - UG -

Mini GmbH startet am 01.11.2008

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Die Mini GmbH startet nun nach 18 Monaten Vorlaufzeit offiziell durch. Da alle relevanten Infos bereits seit vielen Monaten auf unseren Seiten zu finden sind, möchte ich hier nur noch auf die Punkte eingehen, welche aktuell in der Gründungsbetreuung verstärkt als Fragen auftreten:

1. Die Mini GmbH darf max. 3 Gesellschafter haben, wenn das Musterprotokoll zur Anwendung kommt

2. Die Mini GmbH hat nur einen Geschäftsführer, wenn das Musterprotokoll zur Anwendung kommt

3. Es gibt ein standardisiertes Musterprotokoll für die Gründung

4. Dieses Musterprotokoll ist gleichzeitig auch Gesellschafterliste

5. Pro Geschäftsanteil ist der Nennbetrag mindestens 1 Euro, d. h. bei Mehrpersonengründungen handelt es sich um keine 1 Euro GmbH sondern um eine 2 oder 3 Euro GmbH

6. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder UG (haftungsbeschränkt) muss als Firmierungszusatz geführt werden

7. Sacheinlagen sind ausgeschlossen

8. Vom Jahresüberschuss (abzgl. Verlustvortrag des Vorjahres) sind 25% Rücklage zu bilden

9. Die Anmeldung zum Handelsregister kann ab 01.11.2008 beginnen

Weitere Informationen auch auf den folgenden Seiten:

Mini GmbH

Unternehmergesellschaft

1 Euro GmbH

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Rene Wendler @ Oktober 29, 2008

Scheinselbständigkeit

Recht Kommentare (2)

Es gibt verschiedene Kriterien, auf die Prüfer der Deutschen Rentenversicherung achten, um festzustellen, ob es sich bei einem Auftragnehmer faktisch doch um einen Arbeitnehmer handelt – nichts anders wird hierbei grundsätzlich hinterfragt. Weist ein Punkt bzw. Indiz darauf in, bedeutet das aber nicht automatisch eine Scheinselbständigkeit - es wird meist die Gesamtsituation beachtet.

Wurde also z. B. geprüft, ob der freie Mitarbeiter Arbeitnehmer beschäftigt, dauerhaft nur einen Auftraggeber hat, Arbeitszeiten vorgegeben werden oder er an Preisvorgaben und Bezugsquellen gebunden ist und im Ergebnis keine Scheinselbständigkeit vorliegt, wird außerdem noch hinterfragt, ob es sich bei dem Auftragnehmer um einen sog. arbeitnehmerähnlichen Selbständigen handelt. Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber bestimmte Umsetzer eines eigenen Businessplan für „besonders schutzwürdig“ hält. Dies erfolgt, ohne das die betreffende Person das auch so sehen muss. Vor allem Personen, die auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind und keine SV-pflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, zählen hierzu und sind in der gesetzlichen Rentenversicherung als alleinige Beitragszahler versicherungspflichtig.

Wichtig in so einem Fall: Die Möglichkeit der Befreiung von dieser Pflicht haben z. B. Existenzgründer in den ersten 3 Jahren der Selbständigkeit. Allgemein ist es von Beginn an empfehlenswert, unternehmerisch am Gesamtmarkt aufzutreten. Dazu zählt auch das Erscheinungsbild durch Internetseite, Werbung, Visitenkarte. Es gilt i. d. R., dass 3 Jahre Zeit bestehen, ohne das der Gesetzgeber Scheinselbständigkeit unterstellt, auch wenn nur ein fester Kunde vorhanden ist. Im Zweifelsfall ist es für Auftragnehmer und Auftraggeber empfehlenswert, dass Statusfeststellungsverfahren zu bemühen, um Rechtssicherheit zu erlangen.

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Andre Wittig @ September 10, 2008

GmbH (UG) - steuerliche Behandlung

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Da uns kurz vor dem Start der GmbH UG ständig Anfragen erreichen, wie diese steuerlich behandelt wird, hier kurz und knapp die Antwort auf die am häufigsten gestellte Frage: Die Zuführung in die Kapitalrücklage muss versteuert werden! Beträgt der Gewinn einer GmbH UG beispielsweise 100.000 Euro, müssen hier 25.000 Euro der Kapitalrücklage zugeführt werden - versteuert werden müssen jedoch die vollen 100.000 Euro.

Grundsätzlich wird die GmbH UG steuerlich wie jede andere GmbH behandelt. Das dazugehörige “Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)” wird aller Voraussicht nach im November 2008 in Kraft treten.

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Andre Wittig @ September 8, 2008

Informationen für GmbH-Chefs

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Zusätzlich zum Gehalt dürfen sich Chefs einer GmbH eine Tantieme als Erfolgsvergütung auszahlen. Diese ist an den Firmengewinn zu knüpfen - eine sog. Umsatztantieme kommt aus diesem Grund nur ausnahmsweise in Frage. Das Amtsgericht München (Aktenzeichen 7 K 4673/05) hat so entschieden. Jedoch geht eine Umsatztantieme für diejenigen Personen in Ordnung, die einen Businessplan in Form einer GmbH beginnen (!) umzusetzen - also der Personenkreis der sog. Existenzgründer.

Ist der Auf- oder Umbau der Firma allerdings geschafft, muss der GmbH-Gründer von der Umsatz- zur Gewinntantieme wechseln. Dabei sollte im Vertrag stehen, dass die Firma die Umsatztantieme nur zeitlich befristet zahlt. Zudem ist eine Betragsobergrenze festzulegen und entsprechend zu formulieren. Maßstab für die Festlegung von Gehalt und Tantieme ist übrigens der Betrag, den die Firma einem fremden Manager zahlen würde, müsste dieser beschäftigt werden.

In diesem Zusammenhang noch eine Information, die durch die GmbH-Reform verankert wurde, welche inkl. der neuen Mini GmbH im November 2008 in Kraft treten soll: GmbHs müssen künftig nicht unbedingt mehr in Deutschland sitzen. Zudem können Auslandsniederlassungen als GmbH gegründet werden. Dies war bisher in der Form nicht möglich gewesen.

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Andre Wittig @ August 12, 2008

Meinungsfreiheit von Blogs gestärkt

Businessplan, Recht Kommentare (0)

Bitte mal noch keine Jubelrufe, wer im Rahmen seiner Geschäftsidee auch auf das Marketinginstrument eines Blogs setzt, denn das gleich genannte Urteil hat wie eine Medaille 2 Seiten – aber eine Tendenz scheint erkennbar. In einem Entscheid des Amtsgerichts Frankfurt/Main wurde der Schutz von Presse- und Meinungsäußerungsfreiheit für Foren und Weblogs betont, was natürlich und insbesondere auch bei Blogs mit “kritischen Inhalten und Diskussionen” gelten müsse. In diesem Zusammenhang hat die vorsitzende Richterin einer generellen Prüfungspflicht der Administratoren eine Abfuhr erteilt. Eventuelle daraus entstehende sog. “Vorab-Zensur-Pflichten” sollen damit verhindert werden.

Das Gericht stellte klar, dass der im Impressum eines Blogs benannte “technische Betreuer und Administrator” ohne konkrete Kenntnis von einem rechtsverletzenden Beitrag oder Kommentar im Blog nicht als Störer auf Unterlassung haftet, solange er nach Kenntniserlangung die Rechtsverletzung unverzüglich beseitigt.

Allerdings: Es wurde in vorliegendem Fall berücksichtigt, dass das hier zur Debatte stehende Forum nicht gewerblich betrieben wird. Somit sagt dieses Urteil leider nichts zu kommerziellen Foren oder Blogs aus, sondern stellt wie bereits erwähnt allenfalls eine Tendenz dar, was zu beachten ist, wenn der eigene Businessplan mit solch einem Marketinginstrument unterstützt werden soll. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig (AG FFM - 31 C 2575/07-17 vom 16.07.2008). Das komplette Urteil ist auf der Homepage des Rechtsbeistands des Beklagten zu finden.

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Andre Wittig @ August 3, 2008

Mini GmbH ab 01.09.2008

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Die Mini GmbH wird in Zukunft bei der Existenzgründung sehr beliebt sein – soviel steht jetzt schon fest. Ursprünglich schon für Januar 2008 geplant, startet sie nun (Quelle: Handelsblatt) im dritten Quartal diesen Jahres am 01.09.2008. Doch schon aktuell gibt es auch bei uns viele Anfragen zur Unternehmergesellschaft von Personen, die einen Businessplan umsetzen wollen. Hier deswegen noch einmal zusammengefasst: Im Gegensatz zur normalen GmbH erfordert die Mini GmbH zu Beginn kein Mindestkapital bzw. sind hier 1 Euro Mindestkapital geplant. Es muss zum Aufbau des Mindestkapitals jeweils nur ein bestimmter Gewinnanteil zurückgestellt werden, bis der Betrag von 10.000 Euro erreicht ist. Gläubiger müssen sich hier also keine Sorgen machen. Mit der Mini GmbH wird somit auch in Deutschland (wie bereits in anderen EU-Staaten schon der Fall) eine Form der haftungsbegrenzten Existenzgründung geschaffen, die kein Mindestkapital erfordert. Wie gesagt: Am 01.09.2008 soll es nun endlich losgehen!

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Andre Wittig @ März 18, 2008

GmbH vs. Mini GmbH

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Voraussichtlich im 2. Quartal 2008 werden Gründer schneller und mit weniger Kapital eine eigene GmbH aufbauen können. Ein abschließender Gesetzestext des MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen) liegt jedoch noch nicht vor. Wir tragen an der Stelle die derzeit wichtigsten Eckpunkte zusammen, da uns insbesondere im Rahmen der Beratung zur Existenzgründung täglich Anfragen hierzu erreichen.

Das Stammkapital:
Das GmbH-Mindeststammkapital wird von 25.000 Euro auf 10.000 Euro abgesenkt.

Die Unternehmergesellschaft:
Als Sonderform der GmbH wird die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft ( auch Mini GmbH oder 1 Euro GmbH ) eingeführt, die zunächst ohne Stammkapital gegründet werden kann. Jedoch muss die Gesellschaft so lange mindestens 25% des Jahresgewinns zur Selbstfinanzierung einbehalten, bis 10.000 Euro Mindestkapital erreicht sind.

Die Mustersatzung:
Die Mustersatzung bezeichnet die wichtigsten Verträge zur GmbH-Gründung und soll diese erleichtern. Die Satzung besteht aus einem Gesellschaftsvertrag, der Handelsregisteranmeldung, einer Niederschrift der Gesellschafterversammlung sowie einer Gesellschafterliste. Für die Gründung müssen lediglich die Unterschriften notariell beglaubigt werden - eine notarielle Beurkundung entfällt.

Die Handelsregistereintragung:
Der Eintrag ins Handelsregister ist ab 2008 ohne verwaltungsrechtliche Genehmigung möglich. Das ist vor allem für eine Existenzgründung relevant, die in der Handwerks- oder Restaurantbranche geplant ist.

Der Verwaltungssitz:
Nach MoMiG darf eine GmbH ihren Sitz auch im Ausland haben.

Das Gesellschafterdarlehen:
Statt einem Darlehen, welches das Eigenkapital ersetzt, soll es nur noch Gesellschafterdarlehen geben. Im Insolvenzfall sind diese nachrangig gegenüber anderen Darlehen zu behandeln.

Die verdeckte Sacheinlage:
Bei einer verdeckten Sacheinlage muss nur der Differenzbetrag zwischen dem erforderlichen Stammkapital und der Sacheinlage bar eingezahlt werden. Mit der neuen Regelung sollen insbesondere Sachgründungen erleichtert werden.

Die Geschäftsführereignung:
Die Bestellungshindernisse für Geschäftsführer, die so genannten Inhabilitätsvorschriften, werden ausgeweitet. Es werden nun Gesellschafter zur Haftung herangezogen, die einen inhabilen Geschäftsführer bestellen - eine unmittelbare Haftung besteht also.

Im Fall der Insolvenz…
Ab 2008 haben sowohl Geschäftsführer als auch die Gesellschafter das Recht, einen Insolvenzantrag zu stellen und Gesellschafter haften auch im Fall einer möglichen Insolvenzverschleppung, falls die Gesellschaft keinen Geschäftsführer hat.

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Andre Wittig @ Dezember 10, 2007

GmbH-Geschäftsführer sind Verbraucher

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Übernimmt der Geschäftsführer einer GmbH selbst die Mithaftung für einen Kredit seiner GmbH, so gilt er als Verbraucher. Dies hat zur Folge, dass die Vorschriften des Verbraucherkreditgesetzes angewandt werden und Ihm zu Gute kommen.

Haftet der Geschäftsführer für einen Kredit der GmbH, muss die Haftungsübernahme den Formvorschriften des Verbraucherkreditgesetzes genügen. Tut diese das nicht, ist sie unwirksam. Der GmbH-Geschäftsführer muss bei Zahlungsausfall den Kredit nicht selbst zurückzahlen. Nicht als Verbraucher anzusehen, sondern als selbständiger Unternehmer - und damit als weniger schutzwürdig - wäre der Geschäftsführer der GmbH nur, wenn er bei Abschluss des Geschäfts in Ausübung seiner selbständigen oder gewerblichen beruflichen Tätigkeit handelte. Die GmbH-Geschäftsführung wird von den Gerichten grundsätzlich nicht als eine solche Tätigkeit eingeordnet. Die GmbH-Geschäftsführung ist demnach also keine klassische Existenzgründung, die üblicherweise mit der vollen Haftung (nicht nach dem Verbraucherschutzgesetz) einhergeht.

Diese Ansicht wurde auch vom BGH in seiner neuesten Entscheidung bestätigt. Der Bundesgerichtshof (BGH) ist nämlich der Auffassung, dass die Haftungsübernahme auf einem eigenständigen Willensentschluss des Geschäftsführers als Privatperson beruht. Unwichtig für die Einstufung als Verbraucher ist es dabei, welche Motive der Geschäftsführer bei der Haftungsübernahme verfolgt und dass er an sich grundsätzlich geschäftserfahrener ist, als der klassische Verbraucher - mit diesem also in derlei Hinsicht wenig gemein hat.

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Andre Wittig @ Dezember 4, 2007

Nachtrag zur Unternehmergesellschaft

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Die Unternehmergesellschaft ( bzw. Mini GmbH oder 1 Euro GmbH ), welche ohne Einhaltung des Mindeststammkapitals gegründet werden kann, soll in Ihrer Firma einen speziellen Rechtsformzusatz wählen. So steht neben der Möglichkeit “haftungsbeschränkt” auch “ohne Mindestkapital” zur Debatte. Diese Rechtsformzusätze sollen zwingend, eine Abkürzung nicht zulässig sein. Der Rechtsverkehr soll nicht darüber getäuscht werden, dass es sich bei der neuen Rechtsform um eine Gesellschaft handelt, die möglicherweise mit sehr geringem Gründungskapital ausgestattet ist.

Eine im Vorfeld angestellte Überlegung, auf den Geschäftsbriefen dieser haftungsbeschränkten Gesellschaftsform das tatsächlich gewählte Stammkapital auszuweisen, ist vom im vorherigen Artikel bereits genanntem MoMiG nicht aufgegriffen worden.

In der Summe ist das letzte Wort in Sachen - nennen wir Sie einfach mal “Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)” - noch nicht gesprochen. Unabhängig vom Gläubigerschutz sollte ggf. auch noch einmal darüber nachgedacht werden, ob die gesetzliche Rücklage gerade in der Anfangsphase eines Unternehmens, also in der Phase der Existenzgründung, nicht sogar kontraproduktiv ist. Gelder werden hier häufig für Investitionen benötigt…

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Andre Wittig @ November 28, 2007

Übungsleiterpauschale

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Viele Gründer haben nach Ihrer Existenzgründung das Problem, dass sie für ein paar Stunden pro Woche einen Mitarbeiter beschäftigen möchten, aber nicht so Recht wissen wie sie, bzw. vor allem wie der Mitarbeiter, das steuerlich am Besten gestalten sollen. An diesem Punkt sollte über die sogenannte Übungsleiterpauschale nachgedacht werden. Diese ermöglicht es, dass, bis zu einem Freibetrag von jährlich 2.100 Euro, Einkünfte praktisch steuerfrei gezahlt werden können.

Der Name “Übungsleiter” ist dabei irreführend, da laut der aktuellen Gesetzgebung darüber auch Ausbilder, Dozenten, Erzieher, Künstler oder Pfleger steuer- und sozialversicherungsfrei beschäftigt werden können. Wer eine Existenzgründung in diesen Bereichen plant oder bereits vollzogen hat, sollte prüfen, ob es für ihn hilfreich ist, einen Mitarbeiter zu beschäftigen, der im Haupterwerb bereits als steuerpflichtiger Selbstständiger oder Angestellter tätig ist. Denn gerade für diese Mitarbeiter ist es sinnvoll, sich beispielsweise mtl. 175 Euro als steuerfreies Zusatzeinkommen zu erarbeiten.

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Rene Wendler @ November 24, 2007

Freiberufler oder Gewerbe?

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Als Nachtrag zu Punkt 1 der gestrigen Terminauswertung, noch die Erklärung des Unterschiedes von Freiberuflichkeit und Gewerbe bei einer Existenzgründung als Musikproduzent:

Wenn ein Musikproduzent seine komponierte Musik nur in einer Fassung verkauft, und dabei dem Käufer die Nutzungs- und Verwertungsrechte an diesem Stück mitverkauft, dann übt er eine freiberufliche Tätigkeit aus. Wenn er aber sein komponiertes Stück selbst produziert, vervielfältigt und CD`s in größeren Stückzahlen (ab 3 Stück) verkauft, dann handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit. Denkbar ist natürlich auch eine Existenzgründung mit einer Kombination aus gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit.

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Rene Wendler @ November 23, 2007

Existenzgründung + Wettbewerbsverbot

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Wenn eine Existenzgründung bereits während eines laufenden Kündigungsschutzprozesses durchgeführt wird, verstößt dies ggf. gegen ein im Arbeitsvertrag vereinbartes Wettbewerbsverbot. Ein Sonderkündigungsrecht hat der Arbeitnehmer u. U. nur dann, wenn er vorzeitig ein neues Arbeitsverhältnis aufnimmt, nicht aber im Fall einer Existenzgründung. Folglich muss ein bestehender Arbeitvertrag noch für die Dauer der vereinbarten Kündigungsfrist eingehalten werden, weil die Existenzgründung ansonsten ggf. gegen das Wettbewerbsverbot verstößt.

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Rene Wendler @ November 21, 2007

neues Urheberrecht ab 01.01.2008

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Das Urheberrecht wurde an das digitale Zeitalter und seine technischen Möglichkeiten angepasst. Privatkopien von nicht geschützten CDs und DVDs bleiben auch weiterhin erlaubt. Und einen Kopierschutz zu knacken, ist auch weiterhin verboten. Der Urheber erhält als Ausgleich für die gemachte Privatkopie eine Pauschalvergütung (das ist neu). Nicht erlaubt sind auch weiter sogenannte illegale Tauschbörsen in denen private Kopien unrechtmäßig über einen Download angeboten werden. Ist zukünftig eine CD nicht kopiergeschützt und somit eine Privatkopie möglich und erlaubt, erhält der Urheber der CD dafür eine pauschale Vergütung, indem auf Geräte und Speichermedien in Zukunft eine Geräteabgabe erhoben wird. Die Höhe der Vergütung wird von der Geräte- und Verwertungsindustrie selbst ausgehandelt. Alle Geräte und Speichermedien, mit denen grundsätzlich Kopien hergestellt werden können, sind dabei vergütungspflichtig.

Neue Regelungen gibt es auch für Bibliotheken: Diese dürfen ihre elektronischen Bestände an Leseplätzen anbieten. Außerdem dürfen Bibliotheken Kopien von geschützten Werken auf Bestellung anfertigen und versenden. Bibliotheken dürfen Kopien per E-Mail aber nur dann versenden, wenn der Herausgeber/Verlag nicht ein eigenes Online-Angebot bereithält. Hier soll also vermieden werden, dass die Bibliotheken den Verlagshäusern Konkurrenz machen. Und noch eine Änderung gibt es in Bezug auf Verträge für unbekannte Nutzungsarten. Diese dürfen zukünftig in Verträge zwischen Verwerter und Urheber einbezogen werden. Der Urheber kann über diese Regelung sein Werk auch zukünftigen Generationen zur Verfügung stellen.

Das Urheberrecht wird von vielen Existenzgründern bei einer Existenzgründung meist erst relativ spät in die Überlegungen einbezogen. Gerade bei Webprojekten sollte dies aber von Anfang an mit durchdacht werden, und nicht erst, wenn der Businessplan ins Wasser gefallen ist, siehe diverse Tauschbörsen.

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Rene Wendler @ November 8, 2007

Mini GmbH Neuigkeiten?

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Wie ist der Stand bei der Mini GmbH. Mehr als Grundlagenwissen zur Mini GmbH auf unternehmenswelt scheint es bisher nicht zu geben? Oder? Hat jemand genauere Info`s?

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Rene Wendler @ September 11, 2007

Rechtsform / Ein Euro GmbH

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Was wird nun mit der bereits vor Monaten angekündigten neuen Rechtsform? Dies fragen uns in der Gründerberatung täglich jede Menge Existenzgründer, die bereits jetzt ihre Existenzgründung für das Jahr 2008 vorbereiten. Aktuell scheint hier noch Einiges unklar zu sein. Beispielsweise der Name: wird es die 1 Euro GmbH oder die ein Euro GmbH oder die Mini-GmbH oder die kleine GmbH oder die Unternehmergesellschaft oder die UG? Hauptgrund für die neue Rechtsform ist laut BDU, eine Alternative zur Limited zu schaffen. Existenzgründungen mit der britischen Limited-Rechtsform bieten aus Unternehmensberatersicht erhebliche Imagenachteile bei Kreditgebern und externen Partnern. Besonders kritisch wird dabei die Akzeptanz von Limited-Gründungen bei Kreditgebern, wichtigen Zielgruppen und Partnern mit langfristigen Vertragsbeziehungen gesehen. Die geplante Reform des deutschen GmbH-Rechts hin zur 1 Euro GmbH oder eben ein Euro GmbH oder Mini-GmbH oder kleine GmbH oder Unternehmergesellschaft oder UG, wird von der Mehrheit der BDU Mitglieder befürwortet. Knapp 70 Prozent der BDU Mitglieder halten es für sinnvoll, auf die in den letzten Jahren deutlich gestiegene Nachfrage nach Limited-Gründungen mit der geplanten GmbH Reform zu reagieren. Der geeignete Weg ist dabei strittig: Ca. 35% der BDU Mitglieder votieren für eine GmbH-Reform mit Senkung des Stammkapitals auf 10.000 Euro und bürokratischen Erleichterungen, aber ohne die Einführung einer limitedähnlichen Unternehmergesellschaft ( UG ). Weitere ca. 35% machen sich für eine Kombination beider Elemente stark. Ca. 20% befürworteten die jetzige GmbH komplett beizubehalten und durch eine neue Unternehmergesellschaft zu ergänzen. Und ca. 10% wollen alles beim Alten belassen. Wo liegen aktuell noch die Vorteile einer Ltd-Gründung in Deutschland: Wichtigster Vorteil im Rahmen der Existenzgründung ist sicherlich kostengünstig und schnell am Markt agieren zu können. 60 Prozent halten es für eine wichtige Motivation, dass StartUps so das deutsche Haftungsrecht vermeiden können. Und ca. 20% gehen davon aus, dass sich der Existenzgründer gezielt einer Gewerbeuntersagung entziehen will.

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Rene Wendler @ August 15, 2007