Fast jeder Unternehmer besitzt Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Teilweise sind diese mit Beginn der Existenzgründung aus dem Privatvermögen mit in den Betrieb eingelegt worden, teilweise wurden diese aber auch erst später gekauft. Allen gleich ist, dass sie in der Buchführung in ein Anlageverzeichnis aufzunehmen sind. Dieses Verzeichnis muss übrigens laufend geführt werden.
Die Finanzverwaltung hat hierzu auch ein Muster herausgegeben, in dem die zu verzeichnenden Daten in Form einer Tabelle aufgeführt sind. Wer zu Beginn seiner Existenzgründung keine EDV - Buchführung mit entsprechendem Programmpunkt hat, kann dieses Formular als Vordruck nutzen. Unterteilt ist das Formular in die Bereiche unbewegliche Wirtschaftsgüter (z. B. Gebäude), immaterielle Wirtschaftsgüter (z. B. Lizenzen) und bewegliche Wirtschaftsgüter (z. B. Maschinen, etc.).
Die wichtigsten zu benennenden Daten sind die Bezeichnung des Wirtschaftsguts, die Nutzungsdauer, der Zeitpunkt der Einlage ( z. B. Tag der Existenzgründung ) bzw. der Anschaffung oder Herstellung, die Kosten bzw. der Wert, die AfA und der Wert zum Ende des Gewinnermittlungszeitraumes. Die AfA-Werte können dann entsprechend in die Buchführung übernommen werden. Die Werte der Buchhaltung müssen mit den Werten des Verzeichnis übereinstimmen.