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Die Abgeltungssteuer

Ab dem 01.01.2009 erhält das Finanzamt 25 Prozent Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge. Es ist vorgesehen, dass die Banken diese direkt an das Finanzamt überweist. Die Anleger müssen dann ihre Kapitaleinnahmen, wie Dividenden und Zinsen, nicht mehr in der Steuererklärung abrechnen. Allerdings ist dies nicht für alle zu pauschalieren, denn in jedem Fall gilt: „Kein Geld dem Staat schenken“. Anders als bei der Sozialversicherung ist die private Absicherung teilweise mit hohen Kapitalerträgen verbunden, so dass es ab 2009 zu beachten gilt, 25 Prozent als Abgeltungssteuer abzuziehen. Dabei ist für Anleger wichtig, alle Freistellungsaufträge zu prüfen und gegebenenfalls neue Aufträge zu erteilen. Alte Aufträge bleiben zwar erhalten, aber die Steuervorteile für Dividenden und Wertpapiergewinne sollen wegfallen.

Wer Sparkonten und Depots im Ausland unterhält, ganz gleich es es hierbei um private Anleger oder die Umsetzung eines Businessplan handelt, muss weiter über die Steuererklärung abrechnen. Ausländische Banken können keine Freistellungsaufträge erteilen. Besonders wichtig für Anleger wird, ab 2009 mit Verlusten richtig umzugehen. In der Regel werden diese durch die Banken mit Gewinnen aus gekauften Fonds oder Aktien verrechnet oder die Verluste werden von Zinsen und Dividenden einfach abgezogen. Problematisch allerdings kann es sein, wenn Anleger bei verschiedenen Instituten Kapitaleinnahmen haben. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich Restverluste bescheinigen zu lassen und diese wieder über die Steuererklärung zu verrechnen.

Wie die Kosten für die Sozialversicherung sollten Anleger auch Altverluste, die vor 2009 entstanden und die nicht älter als ein Jahr sind, in der Steuererklärung angeben. So kann das Finanzamt die Altverluste mit steuerpflichtigen Gewinnen aus anderen Investments verrechnen. Verluste aus einem Aktienpaket oder einem Fonds können auch mit anderen privaten Veräußerungsgeschäften, wie etwa dem Gewinn aus vermieteten Immobilien verrechnet werden. Zudem besteht die Möglichkeit, Altverluste über die Steuererklärung für das kommende Jahr vortragen zu lassen, sofern keine Gewinne im Entstehungsjahr bestehen.

Anleger die im Ausland ihr Geld investieren müssen beachten, dass ihnen dort die Quellensteuer von den Zinsen und Dividenden abgezogen wird. Diese wird aber bei der Steuererklärung ganz oder zumindest teilweise anerkannt. Bei deutschen Banken wird die Quellensteuer bereits durch die Bank von der Abgeltungssteuer abgezogen. Anleger sollten zudem besonders auf ihren Steuersatz achten, da der persönliche Grenzsteuersatz niedriger als 25 Prozent sein kann. Versteuern Anleger beispielsweise weniger als 15.000 Euro allein oder weniger als 30.000 Euro zusammen mit dem Ehepartner, so sind 25 Prozent Abgeltungssteuer viel zu viel. Bezahlt in so einem Fall die Bank die vollen 25 Prozent Abgeltungssteuer an das Finanzamt, obwohl sie aufgrund ihrer Einkünft weniger schulden, sollten alle Kapitaleinnahmen in der Steuererkärung angegeben werden, um den überzahlten Betrag zurück zu erhalten.