Weil uns in der täglichen Beraterpraxis oft Fragen zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung (Weiterversicherung im Rahmen der Umsetzung eines Businessplan während beruflicher Selbstständigkeit) erreichen, hier zusammengefasst der aktuelle Stand bzgl. Rahmenbedingungen und Beiträgen.
Selbstständige können sich in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung freiwillig weiterversichern. Voraussetzung ist, dass die betreffende Person/der Antragsteller innerhalb der letzten 24 Monate vor Umsetzung des Businessplan (Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit) mindestens 12 Monate versicherungspflichtig nach SGB III war. Dies kann z. B. in einem Beschäftigungsverhältnis erfolgt sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein durchgehendes Beschäftigungsverhältnis handelt oder mehrere (einzelne) Beschäftigungen zusammengerechnet werden. Kann die geforderte versicherungspflichtige Zeit nicht bzw. nicht ausreichend erfüllt werden, wird auch der Bezug einer Entgeltersatzleistung nach SGB III (z. B. Arbeitslosengeld) als Voraussetzung akzeptiert.
Zu beachten ist, dass eine Antragstellung spätestens innerhalb von einem Monat nach erfolgter Existenzgründung erfolgen muss. Soll diese Form der Risikoabsicherung während beruflicher Selbstständigkeit in Anspruch genommen werden, müssen derzeit in Westdeutschland rund 20 Euro und in den neuen Bundesländern etwa 17 Euro monatlich an Beiträgen abgeführt werden.