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Die Unternehmensform Mini GmbH

Wer sich für die berufliche Selbstständigkeit entscheidet und die Unternehmensgründung anstrebt, der muss sich früher oder später auch über die Unternehmensform Gedanken machen. In Deutschland können Unternehmensgründer dabei aus vielen verschiedenen Rechtsformen wählen, wie zum Beispiel die GbR, GmbH, das Einzelunternehmen oder eben auch die Mini GmbH - offiziell als Unternehmergesellschaft bezeichnet. Bei der Mini GmbH handelt es sich um eine Unterform der GmbH, die Ende 2008 eingeführt wurde und eine auf kleine und mittlere Unternehmensgründungen abgestimmte Rechtsform ist.

Die Mini GmbH ist eine Unternehmensform mit Haftungsbeschränkung. Im Unterschied zur traditionellen GmbH wird zur Gründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ein Stammkapital von einem Euro verlangt. Aus diesem Grund wird die Mini GmbH häufig auch als 1-Euro GmbH bezeichnet.  Entscheiden sich Existenzgründer für die Gründung einer Mini GmbH, so müssen sie ein Viertel des erzielten Jahresgewinns zurückstellen. Wenn die angesparte Mindesteinlage die Grenze von 25.000 Euro erreicht hat, dann können Unternehmer die Mini GmbH auch in eine „normale“ GmbH umwandeln.
 
Bei der Firmierung gilt es für Gründer auch einiges zu beachten. So muss der Name bei Rechtsgeschäften und im Geschäftsverkehr den Zusatz „UG (haftungsbeschränkt)“ tragen. Wer daran interessiert ist, für sein gegründetes Unternehmen die Rechtsform der Mini GmbH zu wählen, benötigt zur Gründung ein Musterprotokoll sowie die Anmeldung beim Handelsregister.  Außerdem müssen die Geschäftsführer bestellt sowie eine Gesellschafterliste anfertigt werden.