Wird die Eintragung der Mini GmbH in das Handelsregister beantragt, müssen einige Formalitäten eingehalten werden. Mit der Anmeldung durch den Geschäftsführer muss das Stammkapital bereits vollständig eingezahlt worden sein. Es muss versichert werden, dass die geleisteten Stammeinlagen der Geschäftsführung zur freien Verfügung stehen, sowie dass deren Bestellung keine schlechten Umstände entgegenstehen. Bevor der Eintrag erfolgt ist und die Unternehmergesellschaft dadurch erst tatsächlich entsteht, herrschen die Gründungsphasen der Vor-GmbH (Vorgründungsgesellschaft) sowie der GmbH in Gründung (Vorgesellschaft).
Mit dem Vorhaben der Gründer einen gemeinsamen Gesellschaftsvertrag abzuschließen, ensteht die Vorgründungsgesellschaft. Wenn die Gesellschafter in dieser Phase Verbindlichkeiten die zu gründende Gesellschaft betreffend eingehen, haften sie in diesem Zeitraum mit ihrem Privatvermögen. Diese Vorgründungsgesellschaft ist mit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gleichzusetzen.
Ist der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet, besteht die Gesellschaft nun als Vorgesellschaft. Die Gesellschaft ist des Namens und der Firma fähig, da sie von der Rechtsprechung als solche anerkannt wurde. Erst mit der Eintragung in das Handelsregister ist die Mini GmbH durch das Gesetz geregelt. Vorher muss sie den Zusatz "in Gründung" tragen. Die Gesellschafter einer solchen Vorgesellschaft stehen mit ihren Handlungen in der Haftung mit ihrem persönlichen Vermögen. Ist die Mini GmbH dann in das Handelsregister eingetragen, beschränkt sich die Haftung der Gesellschafter auf das Gesellschaftsvermögen.
Die Kosten, die bei der Gründung einer Mini GmbH auf die Gesellschafter zukommen, richten sich nach der Höhe des Stammkapitals und der Art des Gesellschaftsvertrages. Bei der Wahl des sogenannten Musterprotokolls, eigens für die Mini GmbH entwickelt, verringern sich die Kosten für die Gründung. Wird der individuelle Gesellschaftsvertrag gewählt, belaufen sich die Kosten auf die gleiche Höhe wie bei der Gründung einer GmbH. Kosten, die in jedem Fall einzuplanen sind, wären der Notar, der den Gesellschaftsvertrag beglaubigen muss, die Anmeldung für den Handelsregistereintrag, die tatsächliche Eintragung sowie Kosten für eine Veröffentlichung in den Printmedien. Ingesamt sollten für die Gründungskosten etwa 400,- Euro eingeplant werden.