Der Geschäftsführer wird bei der Mini GmbH durch einen Beschluss der Gesellschafterversammlung bestellt. Hierfür ist eine einfache Mehrheit erforderlich. Die Geschäftsführerbestellung der Unternehmergesellschaft muss die Firmierung, den Sitz des Unternehmens, den vollständigen Namen des Geschäftsführers, sein Geburtsdatum und -ort, die Unterschrift aller Gesellschafter und Datum und Ort der Beschlussfassung enthalten. Der Geschäftsführer muss ins Handelsregister eingetragen werden. Für die Anmeldung zu dieser Eintragung ist eine notariell beglaubigte Unterschrift des Geschäftsführers notwendig.
Zum Geschäftsführer bestellt werden kann jede natürliche Person, egal ob sie der Mini GmbH als Gesellschafter angehört oder eine außenstehende dritte Person ist. Der Geschäftsführer vertritt die Unternehmergesellschaft nach außen und besitzt viele gesetzliche Verpflichtungen und Sorgfaltspflichten. Verstößt er gegen diese, besteht das Risiko der persönlichen Haftung. Der Geschäftsführer muss vor seiner Bestellung eine schriftliche Erklärung abgeben, dass dem keinerlei Ausschlusstatbestände, wie z. B. eine Verurteilung oder eine Gewerbeuntersagung, entgegenstehen. Dies ist im Vorfeld auch sorgfältig von den Gesellschaftern zu überprüfen.