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Mini GmbHInformationen zur Unternehmergesellschaft

Gesellschaftsvertrag der Unternehmergesellschaft

Es gibt einige Mindestinhalte, die für einen Gesellschaftsvertrag der Mini GmbH  zu erfüllen sind. Der Sitz einer Mini GmbH kann in jeder Gemeinde in ganz Deutschland frei gewählt werden. Die Mini-GmbH kann in der Firmierung als Personenfirma, Sachfirma oder Phantasiefirma gegründet werden. Eine Kombination der Genannten ist ebenfalls möglich. Zwingend ist bei der Firmierung der Unternehmergesellschaft der Zusatz "haftungsbeschränkt". Der Firmenname muss außerdem kennzeichnend sein und sich eindeutig von anderen Unternehmen unterscheiden. Weiterhin dürfen im Namen keine Hinweise enthalten sein, die über den Inhalt des Geschäftes irreführen.

Der Gegenstand der Unternehmergesellschaft muss ins Handelsregister eingetragen werden. Somit können sich potentielle Kunden oder andere Unternehmen über die Geschäftsfelder informieren, auf denen die Mini GmbH tätig ist. Das Handelsregister gibt somit einen groben Überblick über die Geschäftstätigkeit. Im Gesellschaftsvertrag kann dann von den Gesellschaftern detaillierter auf die Tätigkeiten eingegangen werden und der Unternehmensschwerpunkt ausgeführt werden. Nicht wie bei der GmbH muss bei der Unternehmergesellschaft erst bei Aufnahme von erlaubnispflichtigen Tätigkeiten eine Erlaubnis vorgewiesen werden, nicht bereits mit dem Handelsregistereintrag.

Im Gesellschaftsvertrag der Mini GmbH müss eine Vertretungsregelung getroffen werden. Es muss festgelegt werden, wer die Gesellschaft nach außen vertritt und somit zum Geschäftsführer ernannt wird und wie die Geschäftsführung die Gesellschaft im Normalfall vertritt. Im individuellen Gesellschaftsvertrag besteht wieder die Möglichkeit einer Regelung, in der mehrere Gesellschafter die Alleinvertretungsmacht über das Amt der Geschäftsführung innehaben.

Die Höhe des Stammkapitals der Mini GmbH muss mindestens einen Euro betragen. Die Einzahlung muss in bar erfolgen, Sacheinlagen sind bei der Unternehmergesellschaft nicht möglich. Die Anmeldung zum Handelsregistereintrag kann erst mit voll geleisteter Stammeinlage erfolgen. Die MiniGmbH ist in der Pflicht, jedes Jahr ein Viertel des Gewinns als Rücklage zu verwenden. Diese Rücklagen dienen der Mini GmbH zur Anhäufung von Kapital. Mit diesem Prinzip kann die Unternehmergesellschaft problemlos in eine richtige GmbH umgewandelt werden, wenn das Kapital die Höhe der 25.000 Euro erreicht, die bei der GmbH als Stammkapital verlangt werden. Der Firmenname der Mini GmbH kann beibehalten werden, nur der Zusatz "haftungsbeschränkt" kann entfernt werden. Für die Änderung der Rechtsform im Gesellschaftsvertrag fallen Kosten für den Notar an. Die Höhe der Einlage von den einzelnen Gesellschaftern müssen mit deren Vor- und Nachnamen, Wohnort und Geburtsdatum im Gesellschaftsvertrag angegeben werden. Die Anteile müssen volle Euro sein und ein Gesellschafter kann mehrere Anteile unterschiedlicher Höhe besitzen.