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GmbH-Reform

Da uns immer häufiger wiederkehrend Anfragen zu den anstehenden Änderungen des GmbH Gesetz erreichen, an der Stelle noch einmal der Hinweis, dass die von Gründern lang ersehnte Reform nun ab November 2008 greift.

Zur Erinnerung: Kern der Reform ist, dass neu gegründete GmbHs trotz gegebener Haftungsbeschränkung kein Mindestkapital mehr benötigen. Im Gegenzug unterliegt diese sog. UG (Unternehmergesellschaft) strengeren Veröffentlichungsregeln. Hinzu kommt, dass ein Viertel des Gewinns als Rückstellung bilanziert werden muss, um das bisher bei Gründung nötige Eigenkapital so im Laufe der Zeit aufzubauen.

Nachdem im 4. Quartal 2008 das sog. MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts) nun wie geschrieben in Kraft tritt, nimmt auch die "Europa-GmbH" - eine EU-weite Alternative zur GmbH - langsam Gestalt an. Ein Stammkapital von voraussichtlich 10.000 Euro soll diese Europäische Privatgesellschaft (EPG) haben. Die formalen Unterschiede der bestehenden nationalen Rechtsformen, wie etwa der Limited (Großbritannien), SARL (Frankreich) oder eben auch der deutschen GmbH werden hiermit an- bzw. ausgeglichen. In der Folge könnten international tätige Unternehmen so u. a. bei den Verwaltungskosten sparen.