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GmbH (UG) - steuerliche Behandlung

Da uns kurz vor dem Start der GmbH UG ständig Anfragen erreichen, wie diese steuerlich behandelt wird, hier kurz und knapp die Antwort auf die am häufigsten gestellte Frage: Die Zuführung in die Kapitalrücklage muss versteuert werden! Beträgt der Gewinn einer GmbH UG beispielsweise 100.000 Euro, müssen hier 25.000 Euro der Kapitalrücklage zugeführt werden - versteuert werden müssen jedoch die vollen 100.000 Euro.

Grundsätzlich wird die GmbH UG steuerlich wie jede andere GmbH behandelt. Das dazugehörige "Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)" wird aller Voraussicht nach im November 2008 in Kraft treten.