Da uns kurz vor dem Start der GmbH UG ständig Anfragen erreichen, wie diese steuerlich behandelt wird, hier kurz und knapp die Antwort auf die am häufigsten gestellte Frage: Die Zuführung in die Kapitalrücklage muss versteuert werden! Beträgt der Gewinn einer GmbH UG beispielsweise 100.000 Euro, müssen hier 25.000 Euro der Kapitalrücklage zugeführt werden - versteuert werden müssen jedoch die vollen 100.000 Euro.
Grundsätzlich wird die GmbH UG steuerlich wie jede andere GmbH behandelt. Das dazugehörige "Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)" wird aller Voraussicht nach im November 2008 in Kraft treten.