Neben dem Erarbeiten einer tragfähigen Geschäftsidee, dem Konzeptionieren des zukünftigen Marketings und der Unternehmensphilosophie müssen sich Existenzgründer beim Aufbau ihres Unternehmens auch um allerhand formelle Aufgaben kümmern, wie zum Beispiel die Einrichtung eines Geschäftskontos oder auch die Wahl der Rechtsform. In Sachen Unternehmensform haben Unternehmensgründer die Wahl aus vielen Möglichkeiten. Doch welche Rechtsform ist nun am geeignetsten?
Die Wahl der Rechtsform ist nicht unerheblich für die zukünftige Entwicklung des Unternehmens. Sie definiert alle Rahmenbedingungen des Unternehmens, klärt unter anderem die Haftungsfragen der Gesellschafter und bestimmt beispielsweise auch, ob eine Gesellschaft eine Rechtspersönlichkeit besitzt. Unternehmensgründer können sich zum Beispiel für die Rechtsform Einzelunternehmen entscheiden, bei der ein Einzelkaufmann die volle alleinige Haftung übernimmt und die keine bestimmte Mindestkapitaleinlage verlangt.
Besitzen Existenzgründer genügend Kapital, so können sie sich auch für die Rechtsform GmbH entscheiden. Bei dieser Rechtsform handelt es sich um eine juristische Person des Privatrechts. Andere juristische oder natürliche Personen können sich an dieser GmbH in Form einer Kapitaleinlage beteiligen. Um diese Rechtsform nutzen zu können, ist ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro notwendig. Weitere Rechtsformen sind die GbR, PartG, KG oder auch die oHG.