Für Freiberufler gibt es, wie für Gewerbetreibende auch, zahlreiche Förderprogramme - nachzulesen beispielsweise hier. Es können u. a. das Start-Geld, Zuschüsse zu Kosten für Beratungen, Informations- und Schulungsveranstaltungen oder zinsgünstige Darlehen von der KfW beantragt werden. Grundsätzlich muss zwischen Darlehen und Zuschüssen unterschieden werden, wobei letztere überwiegend bei der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen sind. An der Stelle der Hinweis, dass Freiberuflern als auch Gewerbetreibenden der sog. Gründungszuschuss (aus ALG1) sowie das Einstiegsgeld (aus ALG2) gleichermaßen zustehen, ohne dass hierbei jeweils ein Rechtsanspruch abgeleitet werden kann. Antragsformulare erhalten Interessenten i. d. R. bei den Stellen, die letztendlich über die Bewilligung entscheiden. Beim Gründungszuschuss ist dies z. B. die zuständige Arbeitsagentur.