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Gründung als Freiberufler | Tipp Nr. 5

Arbeiten verschiedene Freiberufler zusammen, können diese ganz unbürokratisch eine Praxis- beziehungsweise Bürogemeinschaft bilden. Sie bietet die größtmögliche Freiheit für die Beteiligten, Mindestkapital ist dabei nicht erforderlich. Was den wichtigen Punkt der Haftung anbelangt, übernimmt diese jeder nur für seine Angelegenheiten. Das wichtigste Ziel einer solchen Zusammenarbeit zum gegenseitigen Vorteil ist meist, Aufwendungen für Miete, Telefon und ähnliche Infrastrukturkosten einzusparen.

Auch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder auch GdbR) wird nicht in das Handelsregister eingetragen. Da hier jeder Mitgesellschafter einschließlich seines Privatvermögens haftet, genießt diese Rechtsform ein deutlich besseres Ansehen bei Geschäftspartnern und Banken, als das bei der Bürogemeinschaft der Fall ist. Eine Eintragung beim Amtsgericht ist hingegen für die sog. Partnerschaftsgesellschaft (PartG) notwendig. Die Teilhaber treten hier mit ihrem Gesellschafts- und Privatvermögen im Ernstfall ein. Für Fehler in Sachen der konkreten Berufsausübung haftet jeder selbst.