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Mini GmbHInformationen zur Unternehmergesellschaft

Handelsregisteranmeldung der Unternehmergesellschaft

Wie bei anderen Gesellschaften auch, die ins Handelsregister eingetragen werden müssen, muss bei der Unternehmergesellschaft zunächst die Anmeldung beim zuständigen Registergericht eingereicht werden. Wichtig ist bei der Mini GmbH, dass dies nur durch den Notar erfolgen kann. Die Geschäftsanschrift, die im Handelsregister eingetragen werden soll, muss bei der Gründung einer Mini GmbH eine in Deutschland sein.
 
Weiterhin müssen bei der Anmeldung zum Handelsregistereintrag die Vor- und Zunamen der Gesellschafter sowie deren Anschrift angegeben werden. Der Nennbetrag ihrer Geschäftsanteile muss ebenfalls angegeben werden. Die Anmeldung für die Eintragung ins Handelsregister muss mit Ort und Datum vom Geschäftsführer unterschrieben werden. Mit dieser Anmeldung für die Eintragung der Mini GmbH muss die Erlaubnis für den Geschäftsführer eingereicht werden.