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Informationen für GmbH-Chefs

Zusätzlich zum Gehalt dürfen sich Chefs einer GmbH eine Tantieme als Erfolgsvergütung auszahlen. Diese ist an den Firmengewinn zu knüpfen - eine sog. Umsatztantieme kommt aus diesem Grund nur ausnahmsweise in Frage. Das Amtsgericht München (Aktenzeichen 7 K 4673/05) hat so entschieden. Jedoch geht eine Umsatztantieme für diejenigen Personen in Ordnung, die einen Businessplan  in Form einer GmbH beginnen (!) umzusetzen - also der Personenkreis der sog. Existenzgründer.

Ist der Auf- oder Umbau der Firma allerdings geschafft, muss der GmbH-Gründer von der Umsatz- zur Gewinntantieme wechseln. Dabei sollte im Vertrag stehen, dass die Firma die Umsatztantieme nur zeitlich befristet zahlt. Zudem ist eine Betragsobergrenze festzulegen und entsprechend zu formulieren. Maßstab für die Festlegung von Gehalt und Tantieme ist übrigens der Betrag, den die Firma einem fremden Manager zahlen würde, müsste dieser beschäftigt werden.

In diesem Zusammenhang noch eine Information, die durch die GmbH-Reform verankert wurde, welche inkl. der neuen Mini GmbH im November 2008 in Kraft treten soll: GmbHs müssen künftig nicht unbedingt mehr in Deutschland sitzen. Zudem können Auslandsniederlassungen als GmbH gegründet werden. Dies war bisher in der Form nicht möglich gewesen.