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Kleingewerbe und Businessplan ?

Businessplan Kommentare

Oft wird an uns die Frage herangetragen, ob auch ein Existenzgründer, welcher ein Kleingewerbe gründet, einen Businessplan benötigt?

Dazu sollten wir zuerst definieren, was man unter dem Begriff Kleingewerbe versteht. Den Begriff zu definieren, ist garnicht so einfach, wikipedia beispielsweise findet dazu noch keine Antwort und wenn ich google frage, dann gibt es zwar Seiten, die sich mit dem Kleingewerbe beschäftigen, aber auch noch keine abschliessende Definition geben. Die Europäische Union nutzt innerhalb der EU für den Begriff Kleingewerbe auch die Bezeichnung Kleingründung, an der würde ich mich vorerst orientieren.

Als Kleingründung bzw. eben Kleingewerbe werden dabei Existenzgründungen bezeichnet, deren Kapitalbedarf bei Existenzgründung nicht über 25.000 Euro liegt und welche (dauerhaft!) nur dem Existenzgründer einen Arbeitsplatz bieten. Hier wird jedem, der sich in der Gründerszene auskennt, schnell klar, dass ja der Grossteil aller Existenzgründungen genau auf diese Definition von Kleingewerbe zutrifft.

Kleingewerbe lassen sich nochmals in Haupterwerb oder Nebenerwerb unterteilen, wobei aufgrund der Definition (max. 25.000 Euro KB und keine Mitarbeiter) fast jeder Nebenerwerb unter diese Kategorie fällt.

In Zahlen ausgedrückt sieht es wie folgt aus, von jährlich ca. 1.200.000 Existenzgründungen finden ca. 600.000 im Haupterwerb und ca. 600.000 im Nebenerwerb statt. Von den Haupterwerbsgründungen sind ca. 75% Kleingewerbe und von den Nebenerwerbsgründungen ca. 90%. Somit finden laut Definition der EU pro Jahr ca. 990.000 Existenzgründungen im Kleingewerbe statt, also ca. 82,5% aller Gründungen.

Aus Sicht der Existenzgründer sieht die Definition natürlich ganz anders aus, da insbesondere die Haupterwerbsgründer Ihre ausgeübte Tätigkeit nicht als Kleingründung oder Kleingewerbe bezeichnen würden. Eine Befragung dazu sollten wir vielleicht mal machen, aber ich schätze, mehr als 20% werden sich nicht als Kleingewerbe definieren, schon aus der Sichtweise heraus, dass fast jeder Existenzgründer wachsen will und (dauerhaft!) auch mal paar Arbeitsplätze schaffen will.

Auf jeden Fall erklärt dieser Unterschied in den Definitionen (EU oder Existenzgründer) auch die Frage vieler Existenzgründer nach der Notwendigkeit von einem Businessplan. Und diese Frage kann nur mit einem klaren JA beantwortet werden, zumindest für die Haupterwerbsgründungen. Unbhängig davon, wie hoch der Kapitalbedarf ist oder wieviele Mitarbeiter dauerhaft beschäftigt werden sollen: Es macht bei jeder Existenzgründung Sinn, einen Businessplan als Leitfaden des eigenen Handelns zu erstellen und auch nach Gründung weiterzuentwickeln!

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Rene Wendler @ Oktober 21, 2007

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