Zur Erleichterung der Buchführung für Personen, die den Weg in die Selbstständigkeit gegangen sind, wurde von der Oberfinanzdirektion Koblenz die bundesweite Entscheidung getroffen, dass Ausgangsrechnungen in Zukunft nicht mehr zwingend fortlaufend nummeriert sein müssen. Mit der Regelung sollte ein Umsatzsteuerbetrug verhindert werden, weil dadurch (so der Plan) die Einmaligkeit der Schreiben sichergestellt ist.
In Zukunft ist es für Unternehmen also möglich, unter Verwendung von Buchstaben Rechnungsgruppen (z. B. nach Kunden) zu bilden. Unabhängig davon sind jedoch weiterhin diverse Punkte bei der Rechnungslegung zu beachten, ganz gleich welche Geschäftsidee umgesetzt wurde.
Damit es z. B. nach einer Existenzgründung nicht gleich zu den ersten Zahlungsverzögerungen kommt, sind u. a. die Absenderangaben, die vom Finanzamt vergebene Steuernummer und innerhalb der EU ebenfalls die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in der Rechnung anzugeben. Weiterhin sind Empfängerabgaben, Ort und Datum der Rechnungsstellung, eine einmalige Rechnungsnummer sowie der Titel „Rechnung“ oben auf dem Schreiben erforderlich.
Weitere wesentliche Bestandteile sind der Umfang der gelieferten Ware bzw. Dienstleistung, der Zeitpunkt der Lieferung, der Nettobetrag, der Umsatzsteuerbetrag, ein Hinweis im Falle einer Steuerbefreiung und ein genaues Datum als Zahlungsziel. Die Angabe der vollständigen Bankverbindung ist selbstverständlich. Wer also einen Businessplan umsetzt, hat trotz der gelockerten Vorschriften bzgl. Rechnungslegung einiges zu beachten.