Mini GmbH
Kommt Sie oder kommt Sie nicht, die Mini GmbH? Seit knapp einem Jahr gibt es “Spekulationen” über eine neue Rechtsform, welche als Mini GmbH bezeichnet wird, weil sie im Unterschied zur “normalen” GmbH mit einem Stammkapital von nur einem Euro gegründet werden kann. Deshalb wird die Mini GmbH auch bereits im Voksmund mit 1 Euro GmbH betitelt. Die offizielle Bezeichnung für die Mini GmbH wird wohl haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft werden. Die Idee zur Mini GmbH ist entstanden, als der deutsche Gesetzgeber gemerkt hat, dass ein nicht gerade geringer Anteil der Kapitalgesellschaften bereits im Ausland, in Form einer Limited, gegründet wurde. Zuletzt waren es ca. 25% aller Kapitalgesellschaften bzw. in absoluten Beträgen ca. 10.000 Gründungen pro Jahr, denen ca. 30.000 deutsche Kapitalgesellschaften gegenüber standen.
Mit der Mini GmbH soll nun der Trend zur Abwanderung deutscher Unternehmenssitze gestoppt werden und das könnte sogar gelingen, denn auf dem Papier liest sich die Mini GmbH recht gut. Weniger Stammkapital bei Gründung (1 Euro), weniger Stammkapital mfr. (10.000 Euro), schnellere Gründung (Meldung zum Handelsregister elektronisch) und preiswertere Gründung (Mustersatzung). Es ist davon auszugehen, dass die Mini GmbH noch im 1. Quartal 2008 auf den Weg gebracht wird und dann ab dem 2. Quartal 2008 zur Verfügung steht. Nach meinem letzten Sachstand sollte Ende Januar 2008 eine abschliessende Sitzung der Gesetzgeber bzgl. der Mini GmbH stattfinden. Bis dahin heißt es abwarten und ggf. schon mal die sonstigen Gründungsformalitäten klären, denn die Rechtsform ist zwar sicher wichtig, aber nur ein kleiner Teil der üblichen Gründungsabläufe.
Da über die Mini GmbH eine Haftungsbegrenzung für relativ wenig Geld möglich ist, wird dies wohl für viele Gründer eine ernsthafte Alternative erstens zur bisherigen GmbH und zweitens vor allem zur bisherigen Gründung einer gewerblichen oder freiberuflichen Einzelunternehmung sein. Sicherlich werden für die Gründung der Mini GmbH auch Kosten anfallen, aber mit ca. 500 Euro könnten die notwendigen Formalitäten erledigt werden. Bei einer GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital lagen die durchschnittlichen reinen Gründungskosten für Anwalt, Notar und Handelsregister bisher im Schnitt bei ca. 1.500 Euro. Die Gründungskosten der Mini GmbH werden diesbzgl. also deutlich günstiger.
Bei den laufenden Kosten für die Mini GmbH ist, im Unterschied zu einer Einzelunternehmung, natürlich zu beachten, dass sehr wahrscheinlich bilanziert werden muss, also die klassischen Soll-Ist Buchungsabläufe, die i. d. R. immer auch zu höheren Kosten führen, bei der laufenden Buchführung und auch bei den Jahresabschlüssen und Steuererklärungen. Hier wird die Mini GmbH entsprechend nach Unternehmensgröße sicher mindestens 500 Euro pro Jahr an Mehrkosten für die steuerliche Betreuung verursachen. Die Steuerberater wird es freuen.
Tags: 1 Euro GmbH, Existenzgründer, Fördermittel, Mini GmbH, Mini GmbH 2008, Unternehmergesellschaft
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