MoMiG GmbH Reform Gesetz
Ab November 2008 wird es einige Neuerungen im GmbH Gesetz geben. Durch das MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH- Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen) wird es eine erhebliche GmbH Reform geben, die vor allem Existenzgründern ganz neue Möglichkeiten eröffnet. So sieht das neue GmbH Gesetz bzw. das Momig die Einführung einer zweiten Form der GmbH vor. Die neue Unternehmergesellschaft, wie sie voraussichtlich genannt wird, kommt ohne Mindestkapitaleinlage aus und kann laut GmbH Reform mit einem symbolischen Euro gegründet werden.
Das neue GmbH Gesetz bzw. das Momig bezweckt mit der Mini GmbH eine Einstiegsvariante der klassischen GmbH zu schaffen, die vor allem die Wettbewerbsnachteile der GmbH gegenüber der englischen Limited ausgleichen soll. Hintergrund der GmbH Reform bzw. des neuen GmbH Gesetzes sind die derzeitigen Abwanderungen deutscher Firmen ins Ausland. Durch die Vereinfachung und Effektivierung der Gründungsvoraussetzungen will die GmbH Reform bzw. das Momig die Abwanderungen stoppen und bestehende Limitedgründungen für eine Umwandlungen in eine Mini GmbH interessieren.
Für die Ein Euro GmbH ( 1 Euro GmbH ) hat das GmbH Gesetz bzw. das Momig ein Ansparungsmodell vorgesehen, das auch dem Gläubigerschutz Rechnung trägt. So darf laut GmbH Reform die Mini GmbH ein Viertel ihrer Jahresgewinne nicht ausschütten. Allerdings fordert das MoMiG bzw. das neue GmbH Gesetz dies nur bis zur Schwelle der Mindesteinlage der normalen GmbH in Höhe von 25.000 Euro. Die GmbH Reform bestimmt, dass anschließend die Mini GmbH in die klassische GmbH umgewandelt werden kann.
Nach dem neuen GmbH Gesetz können die Gesellschafter bei der Unternehmergesellschaft individueller über ihre Stammeinlage bestimmen. Bei niedrigen Einlagesummen werden allerdings auch die Gebühren für den Notar gering gehalten, so dass auch hier das Ziel der Kostensenkung der GmbH Reform bzw. des Momig umgesetzt wird. In diesem Zusammenhang werden durch die GmbH Reform auch Musterprotokolle im GmbH Gesetz abgedruckt, die für Standardgründungen vorgesehen sind. Das Momig bestimmt, dass eines dieser Musterprotokolle aus einer Zusammenfassung von Gesellschafterverträgen, Geschäftsführerbestellung und Gesellschafterliste besteht.
Mit der Einführung der Mini GmbH wird das GmbH Gesetz erweitert. Die GmbH Reform soll somit eine starke Konkurrenz zur englischen Limited schaffen. Das Momig hat aber nicht nur die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft eingeführt, sondern weitere Neuerungen bezüglich der Gründungsmodalitäten entwickelt. So hat das MoMiG im neuen GmbH Gesetz die die Verteilung der Geschäftsanteile flexibler gestaltet und ermöglicht nun auch eine Übertragung an Dritte durch mehrere Gesellschafter. Die GmbH Reform sorgt aber künftig auch für mehr Transparenz, indem nur der als Gesellschafter gilt, der auch in der Gesellschafterliste eingetragen ist.
Auch das Eintragungsverfahren beim Handelsregister ist durch das Momig bzw. durch das neue GmbH Gesetz effektiver gestaltet worden. Nach der GmbH Reform sollen bei Gesellschaften, deren Unternehmensgrund sowieso genehmigungspflichtig ist, das Eintragungsverfahren vom restlichen verwaltungsrechtlichen Genehmigungsverfahren abgetrennt werden. Zudem bestimmt das MoMiG bzw. das neue GmbH Gesetz, dass Einzelkaufleute bei einer GmbH-Gründung keine Genehmigungsurkunde mehr beim Registergericht einreichen müssen. Auf diesem Wege hat die GmbH Reform zu einer wesentlichen Beschleunigung des Eintragungsverfahrens beigetragen.
Die GmbH Reform bzw. das Momig hat mit den einzelnen Maßnahmen auch bürokratische Schritte abgeschafft und damit erhebliche Zeitersparnis für den Gründer geschaffen. So muss nach dem GmbH Gesetz auch eine Ein-Personen-GmbH keine gesonderten Sicherheitsleistungen mehr erbringen. Neben der Zeitersparnis ist die Kostensenkung ein vorrangiges Ziel des Momig bzw. des GmbH Gesetz. Dies erreicht die GmbH Reform insbesondere durch die Verringerung der Notargebühren und des notwendigen Startkapital.
Die GmbH Reform zielt jedoch nicht ausschließlich auf die Erleichterung der Unternehmensgründung ab, sondern bezweckt auch die Rechte der Gläubiger zu schützen und mehr Sicherheit gegen Missbräuche zu bieten. Besonders im Insolvenzfall will das neue GmbH Gesetz bzw. das Momig die Gläubigerrechte stärken und eine Rechtsverfolgung sicherstellen. Daher sieht die GmbH Reform vor, dass im neuen GmbH Gesetz die Eintragungspflicht einer inländischen Geschäftsanschrift verankert ist. Damit wirkt das MoMiG vor allem dem Problem der Zustellung im Insolvenzfall entgegen.
Des Weiteren schreibt das neue GmbH Gesetz bzw. das Momig vor, dass Gesellschafter verpflichtet sind bei Erfordernis einen Insolvenzantrag zu stellen, sofern kein Geschäftsführer mehr vorhanden ist. Auch wurden mit der GmbH Reform ( MoMiG ) die Ausschlusstatbestände für die Geschäftsführerposition erweitert. Nach dem neuen GmbH Gesetz dürfen Personen, die wegen Insolvenzverschleppung, falscher Angaben und unrichtiger Darstellung oder wegen allgemeiner Straftatbestände mit Unternehmensbezug verurteilt worden sind, keine Geschäftsführerposition einnehmen. Nach der GmbH Reform haften bei Verstößen die Gesellschafter.
Alles in allem hat die GmbH Reform gute Ansätze hervorgebracht. Es bleibt nun abzuwarten, ob die Ziele des Momig bzw. des GmbH Gesetz in der Praxis auch umgesetzt werden können und ob die Einführung der Unternehmergesellschaft zu einem Anstieg der Unternehmensneugründungen führt. Die Bundesregierung hat mit der GmbH Reform der Idee einer einheitlichen Europäischen Privatgesellschaft vorgegriffen. Ob sie den gewünschten Erfolg, insbesondere bezüglich der Abwanderung deutscher Firmen ins Ausland bringt, wird sich zeigen. Letztendlich wird jedoch die Unternehmensgründung durch das Momig bzw. durch das neue GmbH Gesetz wesentlich erleichtert und kostengünstiger.
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