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Mini GmbHInformationen zur Unternehmergesellschaft

Musterprotokoll der Unternehmergesellschaft

Für den Gesellschaftsvertrag der neuen haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (Mini GmbH) wurde durch das Gesetz ein Musterprotokoll bzw. eine Mustersatzung für Standardgründungen entworfen. Hier sind Mindestangaben wie Firmierung, Firmensitz, Höhe des Stammkapitals, Unternehmensgegenstand, Geschäftsanteile sowie Vertretung enthalten.
 
Beim Ausfüllen des Musterprotokolls sollte beachtet werden, dass vollständig die Namen, Vornamen und Anschrift der Gesellschafter eingetragen werden. Wenn es sich hierbei um ein Unternehmen handelt, muss der Unternehmenssitz und die Rechtsform angegeben werden. Weiterhin ist der Firmenname bei Firmierung einzutragen jeweils mit dem Zusatz "UG (haftungsbeschränkt)". Wichtig beim Namen der Firma ist die Kraft, sich von bereits bestehenden Unternehmen im Ort oder der Gemeinde deutlich zu unterscheiden. Die Firma muss vom geeigneten Kundenkreis verstanden werden, d.h. dieser muss mit ihr einen ganz bestimmten Unternehmensgegenstand assoziieren. Der Name darf demnach nicht über den Zweck der Gesellschaft irreführen.
 
Auch das Stammkapital wird im Musterprotokoll der Mini GmbH angegeben. Es muss mindestens einen Euro betragen. Für den Unternehmenssitz ist die Angabe einer Gemeinde in Deutschland für eine Gründung hier verpflichtend. Der Unternehmensgegenstand kann in der Mustersatzung angekreuzt werden.
 
Der Geschäftsanteil eines jeden Gesellschafters der Mini GmbH muss auf volle Euro lauten und als Nennbetrag ebenfalls in den Gesellschaftsvertrag bzw. das Musterprotokoll eingetragen werden. Alle Geschäftsanteile müssen in der Summe dem geleisteten Stammkapital entsprechen. Die Mustersatzung muss von allen Gesellschaftern unterzeichnet werden, mit Ort und Datum versehen sein und dann vom Notar beglaubigt werden. Bei Nichtanwesenheit eines Gesellschafters, kann eine andere Person unterzeichnen, die eine notariell beglaubigte Bevollmächtigung dafür besitzt.