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Nachtrag zur Unternehmergesellschaft

Die Unternehmergesellschaft  ( bzw. Mini GmbH oder 1 Euro GmbH ), welche ohne Einhaltung des Mindeststammkapitals gegründet werden kann, soll in Ihrer Firma einen speziellen Rechtsformzusatz wählen. So steht neben der Möglichkeit "haftungsbeschränkt" auch "ohne Mindestkapital" zur Debatte. Diese Rechtsformzusätze sollen zwingend, eine Abkürzung nicht zulässig sein. Der Rechtsverkehr soll nicht darüber getäuscht werden, dass es sich bei der neuen Rechtsform um eine Gesellschaft handelt, die möglicherweise mit sehr geringem Gründungskapital ausgestattet ist.

Eine im Vorfeld angestellte Überlegung, auf den Geschäftsbriefen dieser haftungsbeschränkten Gesellschaftsform das tatsächlich gewählte Stammkapital auszuweisen, ist vom im vorherigen Artikel bereits genanntem MoMiG nicht aufgegriffen worden.

In der Summe ist das letzte Wort in Sachen - nennen wir Sie einfach mal "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" - noch nicht gesprochen. Unabhängig vom Gläubigerschutz sollte ggf. auch noch einmal darüber nachgedacht werden, ob die gesetzliche Rücklage gerade in der Anfangsphase eines Unternehmens, also in der Phase der Existenzgründung, nicht sogar kontraproduktiv ist. Gelder werden hier häufig für Investitionen benötigt...