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Neue Meisterprüfung für Tischler

Wer nach bestandener Gesellenprüfung im Tischler-Handwerk die Selbstständigkeit anstrebt, hat verschiedene Möglichkeiten diese umzusetzen, kommt dabei aber nicht um die Meisterprüfung herum. Die Meisterprüfungs- und Fortbildungsregelungen sollen dabei durch die vielseitigen Aufgaben des Tischlers wie z. B. Fertigung, Montage, Planung und Beratung gerechtfertigt sein.

Im ersten Teil der Meisterprüfungsverordnung des Tischler-Handwerk wurde den bautechnischen und bauphysikalischen Qualifikationen aufgrund des weiten Tätigkeitsfeldes eine große Bewandtnis zugemessen. Im zweiten Teil der Verordnung liegt das Hauptaugenmerk vor allem auf der Berufslaufbahn eines Tischlers, was auch die Art und Weise der Umsetzung von Tätigkeit bzw. Geschäftsidee umfasst.

Die fachtheoretische Prüfung im Teil 2 wurde so organisiert, dass eine Befreiung der Handlungsfelder durch den Ausschuss der Meisterprüfung möglich ist. Hier wird allerdings vorausgesetzt, dass der Prüfling bereits eine Fortbildung zum Kundenberater, Fachbauleiter oder Fertigungsplaner erfolgreich absolviert hat – die Tätigkeit bzw. Geschäftsidee also in keinem Fall mehr Neuland ist.

Mit der Modernisierung der Meisterprüfungsverordnung können die Fachkräfte im Handwerk ihre Fähigkeiten und Qualifikationen angeblich besser dem technologischen Wandel anpassen. Etwa 1.200 Gesellinnen und Gesellen legen jedes Jahr die Meisterprüfung im Tischler-Handwerk ab. Viele von ihnen machen sich danach mittels Existenzgründung selbstständig und können somit ihre eigene Geschäftsidee umsetzen.