Was das wichtige Thema Sozialversicherung angeht, gibt es neben der anstehenden, großen Reform hier vorab schon mal eine Information, die vor allem viele Freiberufler und Selbstständige betreffen wird. Im Zuge des Gesundheitsreformgesetzes endet zum 31.12.2008 automatisch der Anspruch auf Krankengeld. Selbstständige und Freiberufler, die als freiwillige Mitglieder gesetzlich krankenversichert sind, konnten ihren GKV-Versicherungsschutz bisher mit oder ohne Anspruch auf das sog. Krankengeld (Verdienstausfallversicherung der GKV) gestalten und meist frei wählen. Fiel die Wahl nun auf den Versicherungsschutz mit Krankengeld, so steht der betroffene Personenkreis ab 01.01.2009 dennoch ohne eine Absicherung des Verdienstausfalls da.
An der Stelle fragen sich jetzt sicher viele (wahrscheinlich vor allem Personen, die einen Businessplan im Rahmen Ihrer Selbstständigkeit umsetzen), ob es denn kein Möglichkeit mehr gibt, den Verdienstausfall bei der GKV abzusichern. Die gibt es, jedoch ist dies zukünftig mit einem großen Nachteil verbunden. Die GKV bietet die Verdienstausfallversicherung ab 01.01.2009 nur noch als Wahltarif an und d. h., entscheidet sich ein Kunde für diesen Wahltarif, bindet er sich automatisch für 3 Jahre an diese gesetzliche Krankenkasse. Eine Wechselmöglichkeit, nicht nur zu einer anderen GKV, sondern auch zu einer privaten Krankenversicherung, ist frühestens wieder zum 01.01.2012 möglich.