Als Geschäftsbank wird diejenige Bank bezeichnet, die jede Art von Bankgeschäften für Privatpersonen, Geschäftskunden und öffentlichen Stellen anbietet. Zu den Geschäftsbanken zählen die Kreditbanken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Als privatrechtlich organisierte Kreditinstitute bietet die Geschäftsbank den Umfang an Leistungen einer Universalbank an. Die Rechtsform einer großen Geschäftsbank ist in der Regel die Aktiengesellschaft. Die Streuung der Aktienanteile kann dabei großflächig oder begrenzt auf wenige bzw. ein Unternehmen erfolgen.
Die Organisation einer Geschäftsbank kann ebenfalls als GmbH oder Personengesellschaft realisiert werden. Nicht möglich ist es die Organisation einer Geschäftsbank als Genossenschaft zu gestalten. Im Geschäftsplan von einer Geschäftsbank sind die typischen Einlagen- und Kreditgeschäfte, Wertpapiergeschäfte und das Geschäft des allgemeinen Zahlungsverkehrs verankert.
Geschäftsbanken können anhand der Kriterien Firmensitz, Wirkungsgrad, Größe und Personenbezogenheit in Großbanken, Auslandsbanken, Privatbanken und Regionalbanken eingeteilt werden. Auslandsbanken werden in Form einer Zweigstelle in anderen Ländern der Mutterbank geführt. Großbanken sind international agierende Banken die eine Hohe Kapitalstärke aufweisen. Hingegen sind Regionalbanken nur in einem geografisch beschränkten Raum tätig.