Eine Sache gleich vorweg: Wer sich z. B. im Rahmen der Umsetzung seines Businessplan sowieso mit der Überprüfung der eigenen Versicherungen beschäftigt, sollte an der Stelle ggf. über eine Ergänzung in Form einer privaten Pflegezusatzversicherung nachdenken.
Am 01.07.2008 tritt das neue Reformwerk in Kraft. Was ändert sich? Der Beitragssatz, den sich - außer bei einer beruflichen Selbstständigkeit - Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen, wird um 0,25 Prozent auf gesamt 1,95 Prozent angehoben. Für kinderlose Versicherte erhöht er sich auf 2,2 Prozent. In den Bereichen Pflegestützpunkte, Pflegeberater und Preisvergleichsliste sind die Pflegekassen jetzt in der Pflicht, den Pflegebedürftigen sofort nach Beantragung von Pflegeleistungen über alle diese Punkte ausführlich zu informieren.
Immer noch muss mindestens Pflegestufe 1 erreicht sein, um als pflegebedürftig zu gelten, d. h. dass man für mindestens 6 Monate bzgl. der Verrichtung alltäglicher Dinge im Leben durch Krankheit oder Behinderung der Pflege bedarf. Das Pflegegeld in der häuslichen Pflege wird mit dem neuen Gesetz ab 01.07.2008 kontinuierlich bis 2012 angehoben. Jetzt hat der Pflegebedürftige die Wahl zwischen diesem und der neuen Pflegesachleistung, wo eine professionelle Pflege durch die Pflegekasse finanziert wird.
Bei der Verhinderungspflege, d. h. wenn die pflegende Person für eine kurze Zeit ausfällt, liegt die Obergrenze der Entschädigung für den Pflegebedürftigen ab dem 01.07.2008 bei 1.470 Euro. Eine Neuerung in diesem Bereich der Sozialversicherung speziell für demenzkranke Personen ist, dass der zusätzliche Leistungsbetrag von 460 Euro auf 1.200 Euro jährlich angehoben wurde. Auch in der Tage-, Nacht- und Heimpflege steigen die Leistungen ab 01.07.2008 in den 3 Pflegestufen kontinuierlich bis 2012.
In Bezug auf Rehabilitationsleistungen, die vorrangig der Pflege zu behandeln sind, sind mit dem neuen Gesetz Anreiz- für die Pflegekassen und Strafprämien für die Krankenkassen vorgesehen. Durch ein neues Pflegezeitgesetz ist es Arbeitnehmern, die kurzfristig Angehörige pflegen müssen, ab dem 01.07.2008 möglich, bis 10 Tage der Arbeit fernzubleiben. Für diesem Zeitraum werden Zuschüsse gezahlt.
Das Gesetz weist trotz einiger guter Modifizierungen immer noch große Schwächen auf. So kann mit den Neuregelungen die Pflegeversicherung nur noch bis 2015 finanziert werden. Dann müsste der Beitrag stark angehoben oder ein Finanzierungskonzept entwickelt werden. Weiterhin werden noch immer demenzkranke Personen zu wenig einbezogen, da der Pflegebegriff im Gesetz keine neue Definition erfährt.