Was die Sozialversicherung 2008 angeht, gibt es u. a. diese wichtige Neuerung, die sich bei Angestellten und Selbständigen (bzw. auch Personen, die eine Existenzgründung planen) auswirkt. Es geht um die sog. Versicherungspflicht und darum, dass diese bisher erst mit dem Tag der Bekanntgabe der Entscheidung eintrat, wenn besondere Tatbestände (z. B. eine ausreichende, anderweitige Absicherung der betreffenden Person) erfüllt waren. Durch das Änderungsgesetz der Sozialversicherung 2008 ist diese Möglichkeit entfallen. Die Versicherungspflicht beginnt in diesen Fällen grundsätzlich rückwirkend mit dem Tag des Eintritts in das versicherungspflichtige Verhältnis. Dies gilt gleichermaßen für Angestellte und Selbständige. Daraus ergibt sich, dass Beiträge zur Sozialversicherung dann entsprechend nachgezahlt werden müssen.
Eine Erläuterung hierzu an folgendem Beispiel: Herr Schlau vollzieht zum 01.01.2008 seine Existenzgründung und ist - so geht es vielen zu Beginn der Selbständigkeit - mehr oder weniger auf die Arbeit angewiesen, die Herr Clever an ihn vergibt. Gehen wir davon aus, dass Herr Schlau außer dem Herrn Clever einige Zeit lang keine weiteren Auftraggeber hat, kann hier bei Zutreffen von weiteren Indizien eine sog. Scheinselbständigkeit unterstellt werden. Diese führt z. B. zur Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse. Herr Schlau hat zu Beginn der Selbständigkeit aus Gründen des Preis/Leistungsverhältnis jedoch eine private Krankenversicherung gewählt. Diese muss, wird die Scheinselbständigkeit tatsächlich festgestellt, beendet werden. Herr Schlau wird in diesem Fall rückwirkend Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse und Beiträge ab dem 01.01.2008 müssen nachgezahlt werden.
Es macht z. B. bei beruflicher Selbständigkeit und insbesondere vor einer Existenzgründung also Sinn, sich mit der Sozialversicherung auseinanderzusetzen. Je nach Einzelfall sollte beispielsweise nicht nur ein Auge auf die private Krankenversicherung und private Rentenversicherung geworfen werden. Um sich vor unliebsamen Überraschungen zu schützen, sollte sich auch mit der Thematik der Beitragssätze zur Sozialversicherung beschäftigt und beim Umsetzen des eigenen Businessplan eine mögliche Scheinselbständigkeit genau geprüft werden.