Die Zusammenarbeit zwischen Gründer und einem Business-Angel sollte eindeutig und frühzeitig geregelt werden, damit der Geschäftsalltag zwischen Beiden gut funktioniert. Jedoch hält der Wunsch des Business-Angel, als Geldgeber auch mitreden und Entscheidungsbefugnisse teilen zu wollen, viele Existenzgründer davon ab, einen solchen Finanzierungsweg einzuschlagen. Damit der Finanzier mit Coaching-Funktion nicht allein das Ruder übernimmt, können Existenzgründer vorbeugen - z. B. mit einer klaren Aufgabenverteilung oder mit verbindlichen Finanzierungsmodalitäten. Im Folgenden sollen einige Tipps gegeben werden, wie sich Gründer absichern, damit die Zusammenarbeit gelingt.
Ein großen Problem stellt die Angst der Existenzgründer vor dem Ideenklau dar, denn vor allem Firmenchefs aus der Hightech-Branche sehen es oft mit Misstrauen, Betriebsfremden ihre Geschäftsidee und das dazugehörige Konzept zu offenbaren. Daher sollte im ersten Gespräch die Geschäftsidee nur sehr grob umrissen werden. Kommt der Kandidat als Business-Angel in Frage, sollte eine Vertraulichkeitserklärung unterschrieben werden.
Ein weiterer, kritischer Punkt ist oft der Firmenwert. Weil meist Eigenkapital durch einen Business-Angel zur Verfügung gestellt wird, erhält dieser einen entsprechenden Firmenanteil. Doch ist es gerade bei jüngeren Betrieben oft kompliziert, den realen Wert festzulegen. Somit bleibt ohne einen ausgewiesenen, unabhängigen Experten Streit nicht aus. Empfehlenswert ist es daher, mit Hilfe des Businessplan zu schätzen, was die Firma in einigen Jahren Wert sein könnte und diesen Wert dann auf den gegenwärtigen Zeitpunkt herunter zu brechen (sog. Ertragswertmethode). Bei dieser Aufgabe helfen branchenerfahrene Consultants.
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Andre Wittig @ Oktober 25, 2008
Dieser politische Eingriff in die freie Wirtschaft wird noch schwere Folgen für unser Land haben. Leider hat der Großteil der politischen Entscheider nicht das geringste volkswirtschaftliche Verständnis und versteckt seine Lobbyarbeit für die deutschen Großbanken hinter fragwürdigen Argumenten für diese “Rettungsaktion”. Da wird mit den Ängsten des Volkes und seinen Steuergeldern eine Subventionspolitik betrieben, welche Deutschland in der Form noch nicht erlebt hat. Der Markt hat seine Gesetze und Preise und wenn man diese politisch manipuliert, muss es Auswirkungen auf Konjunktur und Wachstum haben. Wer 100% Rendite möchte, muss auch im Verlustfall das dazugehörige Risiko tragen, ohne diesen “Lernprozess” wird das zukünftige Risikoverhalten sich weiter kritisch erhöhen und 500 Mrd. werden nicht mehr ausreichen um dies zu kompensieren.
Was bedeutet das für die Zukunft des Gründermarktes? Dieser hat beste Aussichten, wenn eine fett gewordene Wirtschaft etwas Speck abbaut. Dadurch werden u. a. Fachkräfte frei (nicht nur in Großbanken), welche den wirtschaftlich tragfähigen Klein- und Mittelständlern nun wieder zur Verfügung stehen oder sich selbstständig machen. Hier gilt das Gesetz: Je höher die Anzahl der Entlassungen, desto höher die Anzahl der Gründungen. Weiterhin wird sich ein erhöhter Bedarf an kostenfreien bis kostengünstigen Unterstützungsleistungen für Gründer als vorteilhaft heraustellen, da sowohl der Gründer/Steuerzahler als auch der Staat noch mit den Nachwirkungen des 500 Mrd. Paketes zu kämpfen hat. Es wird also weniger direkte und indirekte Subventionen im Gründungsbereich geben. Für die Randgruppe der Online-StartUps gilt, dass die BA und VC Szene zukünftig weniger Geld in kfr. Exitstrategien pumpen (kann) und gezielter auf Substanz im Businessplan setzen wird - ebenfalls positiv.
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Rene Wendler @ Oktober 18, 2008
Eine Kombination mit Erfolgsgarantie heißt offensichtlich Frauen und Erotik. „Sex sells!“ - der Spruch klingt abgedroschen, gilt aber mehr denn je. Immer mehr Frauen entdecken deswegen auch die steigende Nachfrage nach Erotikartikeln als lukrative Nische zur eigenen Existenzgründung. Grundsätzlich wird die Erotikbranche immer weiblicher, beobachten auch renommierte Trendforscher. Wie beim Businessplan von „Tomto“ sind es sehr oft kleine Firmen mit meist nur einer, höchstens zwei Gründerinnen, die den Sprung in die Selbständigkeit wagen. Insbesondere weil der Vertriebsweg sehr oft das Internet ist, bleiben negative Erfahrungen in dieser Tabubranche vergleichsweise oft aus.
Warum es geradezu typisch ist, dass Frauen Marktchancen hier eher erkennen und Nischen besetzen, liegt sehr wahrscheinlich am besseren Gespür für die Bedürfnisse anderer. Statistisch belegt ist: Frauen gehen an die Umsetzung einer eigenen Geschäftsidee vom Grundsatz her oft anders heran, wobei nicht gleich vom Firmenimperium geträumt wird, sondern sich mit einem langsameren, dafür aber umso nachhaltigeren Umsatzwachstum zufrieden gegeben wird. Dies lässt für sie auch kleinere Geschäftsfelder attraktiv erscheinen. Eine Erfahrung, die Unternehmensberater oft machen: Anerkennung für gute Produkte und Leistungen spielen bei Frauen eine überdurchschnittlich große Rolle. Der Anspruch, den Kunden etwas zu geben, was es in der Art so noch nicht gab, ist für viele der größte Motivationsfaktor - und das ist oft eben nur noch in Nischen möglich.
Wie aber kommt Frau nun ausgerechnet auf das Thema Erotik? Bezogen auf die o. g. Geschäftsidee von Tonia Merz lief es – einfach aber wahr – etwa so ab, dass der Businessplan beim Banker schlichtweg so gut ankam, dass er ihrer Firma Tomto Berlin auf Anhieb einen Gründungskredit über 50.000 Euro gewährte. Zum Konzept der Schneiderei hochwertiger und vor allem hocherotischer Korsetts bleibt also zu sagen „Sex sells!“ - und das mittlerweile schon im 4. Geschäftsjahr.
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Andre Wittig @ September 18, 2008
Es gibt verschiedene Kriterien, auf die Prüfer der Deutschen Rentenversicherung achten, um festzustellen, ob es sich bei einem Auftragnehmer faktisch doch um einen Arbeitnehmer handelt – nichts anders wird hierbei grundsätzlich hinterfragt. Weist ein Punkt bzw. Indiz darauf in, bedeutet das aber nicht automatisch eine Scheinselbständigkeit - es wird meist die Gesamtsituation beachtet.
Wurde also z. B. geprüft, ob der freie Mitarbeiter Arbeitnehmer beschäftigt, dauerhaft nur einen Auftraggeber hat, Arbeitszeiten vorgegeben werden oder er an Preisvorgaben und Bezugsquellen gebunden ist und im Ergebnis keine Scheinselbständigkeit vorliegt, wird außerdem noch hinterfragt, ob es sich bei dem Auftragnehmer um einen sog. arbeitnehmerähnlichen Selbständigen handelt. Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber bestimmte Umsetzer eines eigenen Businessplan für „besonders schutzwürdig“ hält. Dies erfolgt, ohne das die betreffende Person das auch so sehen muss. Vor allem Personen, die auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind und keine SV-pflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, zählen hierzu und sind in der gesetzlichen Rentenversicherung als alleinige Beitragszahler versicherungspflichtig.
Wichtig in so einem Fall: Die Möglichkeit der Befreiung von dieser Pflicht haben z. B. Existenzgründer in den ersten 3 Jahren der Selbständigkeit. Allgemein ist es von Beginn an empfehlenswert, unternehmerisch am Gesamtmarkt aufzutreten. Dazu zählt auch das Erscheinungsbild durch Internetseite, Werbung, Visitenkarte. Es gilt i. d. R., dass 3 Jahre Zeit bestehen, ohne das der Gesetzgeber Scheinselbständigkeit unterstellt, auch wenn nur ein fester Kunde vorhanden ist. Im Zweifelsfall ist es für Auftragnehmer und Auftraggeber empfehlenswert, dass Statusfeststellungsverfahren zu bemühen, um Rechtssicherheit zu erlangen.
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Andre Wittig @ September 10, 2008
Der Businessplan ist ein klarer, präziser Leitfaden, welcher für einen Existenzgründer unerlässlich ist. Anhand des Businessplans werden alle finanzielle Verpflichtungen und Belastungen aufgezeigt, um zukünftige Geldgeber vom Unternehmenskonzept zu überzeugen. Der Finanzplan gewährleistet anhand von selbstrechnenden Excel Tabellen und Grafiken auch für Außenstehende einen detaillierten Überblick. Der Finanzierungsplan gliedert sich dabei i. d. R. in Kapitalbedarfsplan, Finanzierungsplan, Rentabilitätsvorschau, Liquiditätsplan, Preiskalkulation, Privatbedarfskalkulation und in verschiedene Abschreibungstabellen. Das Gründungsvorhaben wird im Businessplan für Existenzgründer konkret und verständlich dargestellt und kann auf dieser Basis auch von einer fachkundigen Stelle geprüft werden. Dabei stellt sich erst nach der Markt- und Rentabilitätsanalyse heraus, ob der Businessplan für den Existenzgründer eine lukrative Geschäftsidee abbildet.
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Rene Wendler @ August 25, 2008
Für die sog. Kleinunternehmer gibt es bei der Umsatzbesteuerung einige Erleichterungen, die gesetzlich geregelt sind. Damit diese gelten, muss jedoch die Bedingung erfüllt sein, in einem vorhergehenden Geschäftsjahr einen Gesamtumsatz von 17.500 Euro nicht überschritten zu haben und das im laufenden Geschäftsjahr der voraussichtliche Umsatz die Grenze von 50.000 Euro nicht übersteigt. Bei einer Existenzgründung mitten im Jahr wird der Gewinn der verbleibenden Monate des Kalenderjahres auf 12 Monate hochgerechnet.
Was die Darlegung der Unterlagen beim Finanzamt anbelangt, hat der Kleinunternehmer, der übrigens auch eine Mini GmbH führen kann, eine vereinfachte Aufzeichnungspflicht. Der Status als Kleinunternehmer geht aber verloren, wenn der Unternehmer einmalig die Umsatzgrenze von 17.500 Euro überschreitet. Als Rechtsfolge hat die Kleinunternehmer-Regelung, dass der Unternehmer keine Umsatzsteuer in seinen Rechnungen ausweisen und keine Vorsteuer geltend machen darf.
Der Kleinunternehmer wird somit wie eine Privatperson behandelt, obwohl er einen eigenen Businessplan umsetzt. Der Verwaltungsaufwand verringert sich dadurch enorm. Der Kleinunternehmer hat die Option, mit einem Antrag auf den Kleinunternehmer-Status zu verzichten und damit u. a. auch die Vorsteuer beim zuständigen Finanzamt wieder geltend machen zu können. An diesen Verzicht bindet er sich dann allerdings für 5 Kalenderjahre.
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Andre Wittig @ August 23, 2008
Der Businessplan ist Grundlage für die Geschäftsplanung einer Existenzgründung. In der Finanzierungsplanung wird ausgewiesen, zu welchen Teilen Eigenkapital und Fremdkapital verwendet werden. Somit ist der Geschäftsplan auch Ausgangspunkt des Controllings und einer systematischen Vorgehensweise, da der Verfasser gezwungen ist, alle Wissenslücken zu schließen.
Ein Jungunternehmer hat die Möglichkeit einen Businessplan kostenlos zu erhalten. Businessplan Vorlagen dienen dem Gründer dabei als Orientierungsgrundlage bei der Erstellung des Konzepts. Die Vorlagen sind ähnlich gegliedert und sollten auf das eigene Konzept angepasst werden und somit wächst auch der Zeitaufwand. Es erweist sich als Vorteil den Geschäftsplan in eigener Arbeit zu produzieren, um alle Schritte später nachvollziehen zu können.
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Rene Wendler @ August 22, 2008
Gratis-Kreditkarte, kostenlose Kontoführung, attraktive Tagesgeldzinsen: Fast alle Banken buhlen mit „den besten“ Konditionen um Neukunden und dies auch unter Firmenchefs. Personen, die einen eigenen Businessplan in die Tat umsetzen, müssen jedoch besonders aufpassen, geht es um die Anzahl der geführten Konten. Wie Steria Mummert Consulting bei einer aktuellen Erhebung heraus fand, wirkt sich eine große Zahl von Bankverbindungen oft negativ auf die Kreditwürdigkeit aus. Unter anderem müssen Antragsteller so z. B. mit höheren Kreditkosten rechnen.
Besonders interessant: Schon eine häufig wechselnde Primär-Bankverbindung oder das Beantragen eines Darlehens auf einem Internet-Marktplatz hat negativen Einfluss auf den Bonitätswert, den insbesondere die Wirtschaftsauskunfteien bezüglich einem Bankkunden ermitteln. Schuld daran sind u. a. die strengen Bankvorschriften durch Basel 2. Für Firmenchefs ist es daher empfehlenswert, auf Kontinuität bei dem Privat- als auch Geschäftskonto zu achten. Ein durch ein vermeintlich attraktives Werbeangebot vorgenommener Anbieterwechsel kann sonst schnell auch mal teuer werden und im ungünstigsten Fall dem Businessplan die Existenz kosten.
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Andre Wittig @ August 21, 2008
Zusätzlich zum Gehalt dürfen sich Chefs einer GmbH eine Tantieme als Erfolgsvergütung auszahlen. Diese ist an den Firmengewinn zu knüpfen - eine sog. Umsatztantieme kommt aus diesem Grund nur ausnahmsweise in Frage. Das Amtsgericht München (Aktenzeichen 7 K 4673/05) hat so entschieden. Jedoch geht eine Umsatztantieme für diejenigen Personen in Ordnung, die einen Businessplan in Form einer GmbH beginnen (!) umzusetzen - also der Personenkreis der sog. Existenzgründer.
Ist der Auf- oder Umbau der Firma allerdings geschafft, muss der GmbH-Gründer von der Umsatz- zur Gewinntantieme wechseln. Dabei sollte im Vertrag stehen, dass die Firma die Umsatztantieme nur zeitlich befristet zahlt. Zudem ist eine Betragsobergrenze festzulegen und entsprechend zu formulieren. Maßstab für die Festlegung von Gehalt und Tantieme ist übrigens der Betrag, den die Firma einem fremden Manager zahlen würde, müsste dieser beschäftigt werden.
In diesem Zusammenhang noch eine Information, die durch die GmbH-Reform verankert wurde, welche inkl. der neuen Mini GmbH im November 2008 in Kraft treten soll: GmbHs müssen künftig nicht unbedingt mehr in Deutschland sitzen. Zudem können Auslandsniederlassungen als GmbH gegründet werden. Dies war bisher in der Form nicht möglich gewesen.
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Andre Wittig @ August 12, 2008
Was das wichtige Thema Sozialversicherung angeht, gibt es neben der anstehenden, großen Reform hier vorab schon mal eine Information, die vor allem viele Freiberufler und Selbstständige betreffen wird. Im Zuge des Gesundheitsreformgesetzes endet zum 31.12.2008 automatisch der Anspruch auf Krankengeld. Selbstständige und Freiberufler, die als freiwillige Mitglieder gesetzlich krankenversichert sind, konnten ihren GKV-Versicherungsschutz bisher mit oder ohne Anspruch auf das sog. Krankengeld (Verdienstausfallversicherung der GKV) gestalten und meist frei wählen. Fiel die Wahl nun auf den Versicherungsschutz mit Krankengeld, so steht der betroffene Personenkreis ab 01.01.2009 dennoch ohne eine Absicherung des Verdienstausfalls da.
An der Stelle fragen sich jetzt sicher viele (wahrscheinlich vor allem Personen, die einen Businessplan im Rahmen Ihrer Selbstständigkeit umsetzen), ob es denn kein Möglichkeit mehr gibt, den Verdienstausfall bei der GKV abzusichern. Die gibt es, jedoch ist dies zukünftig mit einem großen Nachteil verbunden. Die GKV bietet die Verdienstausfallversicherung ab 01.01.2009 nur noch als Wahltarif an und d. h., entscheidet sich ein Kunde für diesen Wahltarif, bindet er sich automatisch für 3 Jahre an diese gesetzliche Krankenkasse. Eine Wechselmöglichkeit, nicht nur zu einer anderen GKV, sondern auch zu einer privaten Krankenversicherung, ist frühestens wieder zum 01.01.2012 möglich.
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Andre Wittig @ August 11, 2008
Bitte mal noch keine Jubelrufe, wer im Rahmen seiner Geschäftsidee auch auf das Marketinginstrument eines Blogs setzt, denn das gleich genannte Urteil hat wie eine Medaille 2 Seiten – aber eine Tendenz scheint erkennbar. In einem Entscheid des Amtsgerichts Frankfurt/Main wurde der Schutz von Presse- und Meinungsäußerungsfreiheit für Foren und Weblogs betont, was natürlich und insbesondere auch bei Blogs mit “kritischen Inhalten und Diskussionen” gelten müsse. In diesem Zusammenhang hat die vorsitzende Richterin einer generellen Prüfungspflicht der Administratoren eine Abfuhr erteilt. Eventuelle daraus entstehende sog. “Vorab-Zensur-Pflichten” sollen damit verhindert werden.
Das Gericht stellte klar, dass der im Impressum eines Blogs benannte “technische Betreuer und Administrator” ohne konkrete Kenntnis von einem rechtsverletzenden Beitrag oder Kommentar im Blog nicht als Störer auf Unterlassung haftet, solange er nach Kenntniserlangung die Rechtsverletzung unverzüglich beseitigt.
Allerdings: Es wurde in vorliegendem Fall berücksichtigt, dass das hier zur Debatte stehende Forum nicht gewerblich betrieben wird. Somit sagt dieses Urteil leider nichts zu kommerziellen Foren oder Blogs aus, sondern stellt wie bereits erwähnt allenfalls eine Tendenz dar, was zu beachten ist, wenn der eigene Businessplan mit solch einem Marketinginstrument unterstützt werden soll. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig (AG FFM - 31 C 2575/07-17 vom 16.07.2008). Das komplette Urteil ist auf der Homepage des Rechtsbeistands des Beklagten zu finden.
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Andre Wittig @ August 3, 2008
Die Teilnahme an einem Businessplan Wettbewerb muss seitens des Unternehmers genau abgewägt werden, da die Geschäftsidee vor einem zahlreichen Publikum vorgestellt wird. Die Veranstalter derartiger Wettbewerbe verfolgen meist unterschiedliche Ziele. Deshalb sollte die Teilnahme genau überlegt werden, um eventuellen negativen Folgen aus dem Weg zu gehen.
Der Businessplan umfasst dabei eine schriftliche Zusammenfassung der Unternehmensplanung mit allen Erläuterungen. Dazu werden Grundlagen über Investitions- und Unternehmensentscheidungen in allen Einzelheiten erörtert. Der Unternehmenskurs kann auf diese Weise auch später immer wieder beeinflusst und korrigiert werden. Um den Unternehmensgeist zu fördern, kann der Jungunternehmer an einem Businessplan Wettbewerb teilnehmen und seine Geschäftsidee vorstellen.
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Rene Wendler @ August 2, 2008
Über eine Businessplan Software lassen sich neue Produkte oder Geschäftsideen beschreiben, Risiken und Chancen aufzeigen, die benötigten Ressourcen transparent aufgeschlüsseln usw.. Ausgehend von der Geschäftsidee werden Merkmale in Bezug auf Kunden und Wettbewerb vorgestellt. Der Businessplan ist im Grunde für jede unternehmerische Tätigkeit eine Hilfe. Vor allem für Neugründungen, Nachfolgeregelungen, Firmenübernahmen, Strukturänderungen, Fusionen, Börsengänge oder Expansionen nimmt der Businessplan eine zentrale Rolle ein.
Die Businessplan Erstellung kann dabei durch eine spezielle Businessplan Software unterstützt werden. Hier wird großer Wert auf Struktur und Aufbau gelegt. Mittlerweile gibt es zahlreiche unterstützende Programme, um einen Businessplan professionell und günstig zu erstellen. Jedoch schwanken Qualität und Preise unter den Angeboten erheblich. Als Gründer solltet ihr in jedem Fall auch darauf achten, wofür ihr die Businessplan-Software einsetzen wollt. Geht es um einen einfachen Zuschuss der Arbeitsagentur, würde ich für eine Businessplan-Software kein Geld ausgeben. Wenn ihr euch hingegen VC oder BA Gelder angeln wollt, dann sollten ihr ein vernünftiges und i. d. R. auch kostenpflichtiges Businessplan Tool nutzen.
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Rene Wendler @ Juli 29, 2008
Mit einem neuen Businessplan will sich der Hoster Strato an die überwiegend junge, Web-2.0-affine Zielgruppe heranschleichen. Das soll etwa so ablaufen, dass sich Mitglieder von sozialen Netzwerken (z. B. StudiVZ und MySpace) eine echte de-Domain reservieren können, die dann zum eigenen Community-Profil routet. Der Strato-Slogan zu diesem kostenlosen Dienst lautet “Schluss mit den Profil-Links, die sich kein Mensch merken kann.”
Wie der Anbieter mit dieser Geschäftsidee konkret Geld verdienen will, lässt sich erahnen. Immerhin kostet die Registrierung von Domains das Unternehmen bares Geld. Doch nach 12 kostenfreien Monaten enden die Verträge automatisch. “Die Kunden werden die Domain nicht zwingend verlieren, sondern in ein Webspace-Paket von uns überführen können”, erklärte der Sprecher von Strato Lars Gurow auf Nachfrage.
Übrigens: Der Neukunde erfährt erst in den Nutzungsbedingungen, dass er keinerlei Rechte an der Domain inne hat. Es handelt sich hierbei also eher um einen Pacht- bzw. Leihvertrag mit ungewissem Ausgang. Als Gegenleistung für die Reservierung verlangt Strato zudem, dass der Kunde fünf E-Mail-Adressen preisgibt, die im Nachgang Einladungen zu “Web Dich!” erhalten. Zu der ziemlich plumpen Vorgehensweise passt, dass www.webdich.de und www.web-dich.de so rein gar nichts gemeinsam haben.
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Andre Wittig @ Juli 25, 2008
Dem Unternehmenskonzept kommt auf dem Weg zur selbstständigen Tätigkeit eine wichtige Rolle zu. Zum einen definiert das Unternehmenskonzept, auch Businessplan genannt, Planungs- und Entscheidungsprozesse. Dabei wird die Geschäftsidee strukturiert auf Realisierbarkeit und Tragfähigkeit geprüft, um eventuelle Risiken abzuschätzen. Zu den Risiken können dann auch Alternativen aufgezeigt werden. Das Unternehmenskonzept entwickelt sich dadurch zum ersten “Controllinginstrument” der Existenzgründung, wobei die Finanzplanung dabei von zentraler Bedeutung ist.
Der Businessplan bzw. das Unternehmenskonzept enthält wichtige Angaben über eventuelle Risiken. Im Vorfeld der Gründung sollten bereits Gespräche mit Fachexperten, Banken oder Existenzgründungsinitiativen geführt werden. Gründer, die vorausschauend handeln, erkennen Chancen und Risiken frühzeitig und können somit die Stärken des Unternehmens optimieren sowie Schwächen reduzieren. Anschließend werden kontinuierliche Marktbeobachtungen durchgeführt und im Unternehmenskonzept festgehalten, um neue Marktchancen zu erkennen.
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Rene Wendler @ Juli 21, 2008