Viele Gründer haben nach Ihrer Existenzgründung das Problem, dass sie für ein paar Stunden pro Woche einen Mitarbeiter beschäftigen möchten, aber nicht so Recht wissen wie sie, bzw. vor allem wie der Mitarbeiter, das steuerlich am Besten gestalten sollen. An diesem Punkt sollte über die sogenannte Übungsleiterpauschale nachgedacht werden. Diese ermöglicht es, dass, bis zu einem Freibetrag von jährlich 2.100 Euro, Einkünfte praktisch steuerfrei gezahlt werden können.
Der Name "Übungsleiter" ist dabei irreführend, da laut der aktuellen Gesetzgebung darüber auch Ausbilder, Dozenten, Erzieher, Künstler oder Pfleger steuer- und sozialversicherungsfrei beschäftigt werden können. Wer eine Existenzgründung in diesen Bereichen plant oder bereits vollzogen hat, sollte prüfen, ob es für ihn hilfreich ist, einen Mitarbeiter zu beschäftigen, der im Haupterwerb bereits als steuerpflichtiger Selbstständiger oder Angestellter tätig ist. Denn gerade für diese Mitarbeiter ist es sinnvoll, sich beispielsweise mtl. 175 Euro als steuerfreies Zusatzeinkommen zu erarbeiten.