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Unternehmergesellschaft

Obwohl die Unternehmergesellschaft in unserem Land noch nicht mal am Start, wollen bereits andere Länder dem deutschen Modell einer kleinen GmbH ( auch Mini-GmbH ) folgen und damit das Thema Existenzgründung anheizen. So berichten z B. diverse Medien Österreichs aktuell von Überlegungen der Wirtschaftskammer, die Einführung einer neuen Firmenrechtsform nach deutschem Vorbild zu prüfen.

Natürlich hat es die gleichen Hintergründe wie in Deutschland. Der Einstieg in die haftungsbeschränkte Selbständigkeit soll erleichtert und entbürokratisiert werden - eine Existenzgründung soll attraktiver gestaltet werden. Und man muss schon sagen: Das Interesse ist groß. Seit Juni steht nun endgültig fest, die Mini GmbH oder ein Euro GmbH wird ab Herbst 2008 Unternehmern und Existenzgründern als neue Rechtsform zur Verfügung stehen. Damit können nun auch Gründer, die nicht bei Gründung über die 25.000 Euro Stammeinlage verfügen, eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft gründen.

Mit der Reform des GmbH Gesetzes wird die neue Rechtsform der Unternehmergesellschaft eingeführt. Hindergrund der UG ist vor allem das Entgegenwirken der Abwanderung deutscher Firmen ins Ausland. Zunehmend haben sich in den letzten Jahren deutsche Unternehmen in der Rechtsform der englischen Limited gegründet. Motivation hierfür waren meist die geringen Gründungskosten und die Einfachheit des Gründungsverfahrens. In Deutschland war die Gründung der klassischen GmbH recht kostenintensiv und mühseelig. Durch die neue haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft wird das Verfahren einfacher und unkomplizierter und somit auch attraktive für bestehende Unternehmen.

Das neue GmbH Gesetz sieht für die 1 Euro GmbH eine Mustersatzung für Standardgründungen vor. Bei Verwendung dieser Satzung entfällt die Pflicht der notariellen Beurkundung, wodurch erheblich Kosten gespart werden. Damit ist die Gründung der Euro GmbH fast beurkundungsfrei, lediglich die Gesellschafterverträge müssen dem Notar vorgelegt werden, wobei die Gebühren aufgrund der geringen Stammeinlagen nicht sehr hoch ausfallen. Der Gesetzgeber hat damit bei der Unternehmergesellschaft eine erhebliche Einsparung der Gründungskosten erreicht.

Mit der Reform wird auch die Beschleunigung der Eintragung der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft im Handelsregister beabsichtigt. So soll das Eintragungsverfahren vom verwaltungsrechtlichen Genehmigungsverfahren abgekoppelt werden, um ein schnelleren Ablauf zu ermöglichen. Demnach wird die Gründungssituation einer ein Euro GmbH nicht nur kostengünstiger, sondern auch zeitsparender und effektiver.

Um mit der Einführung der Unternehmergesellschaft nicht den Gläubigerschutz auszuhebeln, schreibt das neue GmbHGesetz vor, dass der Unternehmer mit seiner Mini GmbH ein Viertel seiner Jahresgewinne ansparen muss. Allerdings nur bis zur Schwelle der Mindestkapitaleinlage der großen GmbH in Höhe von 25.000 Euro. Mit Erreichen der Grenzsumme von 25.000 Euro kann der Unternehmer die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft, kurz UG, in die Rechtsform der klassischen GmbH umwandeln.

Dieser Umstand macht die Unternehmergesellschaft auch interessant für Unternehmen, die aufgrund der früher schwierigen und komplizierten Gründungssitaution als Limited gegründet worden sind. Die neue Rechtsform der Unternehmergesellschaft kann hinsichtlich ihrer Gründungsmodalitäten durchaus mit den internationalen Rechtsformen, insbesondere mit der Limited konkurrieren. Gerade Firmen, die hauptsächlich auf dem deutschen Markt tätig sind, sollten den guten Ruf, der mit der GmbH und damit auch mit der Mini GmbH in Verbindung gebracht wird nicht unterschätzen.

Vor der Gründung einer ein Euro GmbH ( 1 Euro GmbH ) ist es wichtig sich mit den rechtlichen und steuerlichen Gründungsmodalitäten vertraut zu machen. Gerade die Steuerpflichtigkeit stellt sich bei der Mini-GmbH als Kapitalgesellschaft anders dar als bei einer Einzelunternehmung. Zudem wird wird der Gründer nicht ohne einen Steuerberater auskommen. Oftmals ist es ratsam sich zu Beginn der Gründung Unterstützung bei einem Unternehmensberater zu holen. Gleich geblieben sind hingegen die Fördermöglichkeiten. Auch der Existenzgründer einer Unternehmergesellschaft kann Gründungszuschuss und Einstiegsgeld über die Agentur für Arbeit beantragen. Auch die Inanspruchnahme zinsgünstiger Kredite von Landesbanken oder aus europäischen Fonds steht dem Gründer einer Mini GmbH zu.

Alles in allem wird die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft für einen großen Andrang bei Steuerberatern, Rechtsanwälten und Unternehmensberatern sorgen. Vor der Gründung einer Mini GmbH sollte sich der Existenzgründer oder Unternehmer ausreichend über die Gründungsvoraussetzungen informieren. Der Gesetzgeber hat viel dafür getan, dass die Gründung einfacher, unkomplizierter und günstiger erfolgen kann. Mit der Einführung der Unternehmergesellschaft ist auch die Idee einer einheitliche europäischen Rechtsform aufgegriffen worden. Die Europäische Union plant in wenigen Jahren eine ähnliche Rechtsform als Europäische Privatgesellschaft, kurz EPG einzuführen.

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