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Was ist mit den Beratungskosten?

Fast jeder Unternehmer wird sich im Laufe seiner Selbständigkeit früher oder später extern beraten lassen müssen. Dies kann gleich zu Beginn der Existenzgründung sein oder aber erst nach einigen Jahren, wenn sich z. B. Sonderprobleme im Hinblick auf die unternehmerische Tätigkeit ergeben. Da diese Kosten betrieblich veranlasst sind, können diese in der Buchführung als Betriebsausgaben erfasst werden.

Rechtsanwaltkosten fallen häufig an, wenn z. B. Kaufverträge oder Allgemeine Geschäftsbedingungen erstellt werden müssen. Aber auch das Verfassen von Arbeitsverträgen und Kündigungen fallen hierunter. Sollte die Existenzgründung in Form einer Gesellschaft ( beispielsweise GmbH ) erfolgen, erstellt der Rechtsanwalt hierzu die entsprechenden Gesellschaftsverträge. Alle Kosten in diesem Zusammenhang können in der Buchführung als Betriebsausgabe gebucht werden.

Ein weiterer Bereich, in dem eine Beratung wichtig werden kann, ist die Steuerberatung. Aufgrund des immer komplizierter werdenden Steuerrechtes ist eine solche Beratung für viele erforderlich. Gerade zum Start der Existenzgründung entsteht hier vielfach ein hoher Beratungsbedarf. Die Kosten können aber nur für betrieblich veranlasste Steuerberatung
als Betriebsausgaben in der Buchführung erfasst werden. Themen wie die private Einkommenssteuer stellen keine Betriebsausgaben dar.