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Buchführung

Mit der Buchführung bei einer Existenzgründung ist es meist nicht einfach. Einerseits will man in der Gründungsphase Kosten sparen, andererseits ist man aber meist auch selbst fachlich nicht in der Lage eine perfekte Buchführung hinzulegen. Somit ergeben sich dann in der Praxis meist 3 größere Varianten wie ein Existenzgründer in der Gründungsphase seine Buchführung erledigt. Dabei ist es zunächst wichtig zu wissen, dass Existenzgründer im Gründungs- und Folgejahr zur monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung herangezogen werden können, wenn sie nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen. Das heißt dann im Klartext, an einer monatlichen Buchführung führt in diesen Fällen praktisch kein Weg vorbei. Später kann dann auf quartalsweise, halbjährliche oder jährliche Buchführung umgestiegen werden, wenn das Finanzamt dies akzeptiert.

Kommen wir nun zu den 3 relevanten Möglichkeiten der Buchführung:

1. Buchführung über eine Software:

In diesem Fall kauft oder mietet sich der Gründer eine Software für die Buchführung und bucht seine monatlichen Belege, also seine Einnahmen und Ausgaben, selbst. Dies ist sicherlich die günstigste Art der Buchführung, hat aber auch zwei entscheidende Nachteile: Erstens der Zeitaufwand und zweitens die Fehlerquote aufgrund des fehlenden Fachwissens im Bereich Buchführung.

2. Buchführung über ein Buchführungsbüro:

In diesem Fall vertraut der Gründer seine Buchführung einem Buchführungsbüro an, welches für den Gründer die Buchführung vornimmt, also die Belege bucht. Hier ist zu beachten, dass das Buchführungsbüro weder steuerlich beraten darf, noch die Umsatzsteuervoranmeldung absenden darf und schon garnicht die Jahresabschlüsse oder Steuererklärungen erstellen darf. Ein Buchführungsbüro darf (offiziell zumindest) also nur buchen. Und dafür bekommt es dann auch sein Geld. Gründer steigen hier meist mit mtl. 25 Euro aufwärts ein, entsprechend wie umfangreich die Buchführung sein soll/muss (Unternehmensgröße, Umsatz usw.) und entsprechend in welcher Region wir uns befinden (Chemnitz sicher günstiger als München).

3. Buchführung über einen Steuerberater:

Wie der Name schon sagt, darf der Steuerberater auch beraten, was ja durchaus sinnvoll sein kann, und den Rest (Buchführung, Abschlüsse, Erklärungen, Lohnabrechnungen usw.) darf er sowieso. Was spricht dann noch dagegen, seine Buchführung gleich an einen solche Fachkraft zu übergeben? Klar, die Gebühren. Gründer kommen hier selten unter mtl. 50 Euro für die Buchführung weg, und wieder entsprechend Umfang und Region, kann der Einstieg auch schnell mal bei 100 Euro liegen. Nach oben ist dann keine Grenze gesetzt.

Auf Dauer wird sicher jede erfolgreiche Unternehmung bei einem Steuerberater landen, der Weg dorthin geht aber nicht selten über genau diese obigen 3 Schritte (erst selbst buchen, dann Buchführungsbüro und dann Steuerberater).

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