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Freiberufler oder Gewerbe?

Als Nachtrag zu Punkt 1 der gestrigen Terminauswertung, noch die Erklärung des Unterschiedes von Freiberuflichkeit und Gewerbe bei einer Existenzgründung als Musikproduzent:

Wenn ein Musikproduzent seine komponierte Musik nur in einer Fassung verkauft, und dabei dem Käufer die Nutzungs- und Verwertungsrechte an diesem Stück mitverkauft, dann übt er eine freiberufliche Tätigkeit aus. Wenn er aber sein komponiertes Stück selbst produziert, vervielfältigt und CD`s in größeren Stückzahlen (ab 3 Stück) verkauft, dann handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit. Denkbar ist natürlich auch eine Existenzgründung mit einer Kombination aus gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit.